30.11.06

Offene Kritik rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung

"... Kritisiert ein Arbeitnehmer im Rahmen eines offenen Briefes seinen Arbeitgeber, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich sachlich mit einem betrieblichen Vorgang auseinandersetzt und niemanden vorsätzlich beleidigt oder verleumdet. In diesem Fall sind die Äußerungen regelmäßig vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. ..."

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.8.2006, Az. 8 Sa 245/06

Quelle: www.otto-schmidt.de

29.11.06

Korruptions-Affäre bei Siemens - 30 Mitarbeiter involviert?

"... Zwei Führungskräfte aus der Abteilung für Korruptionsbekämpfung sollen über die Schwarzgeldkonten im Bilde gewesen sein und versucht haben, deren Existenz zu vertuschen, berichtet die Süddeutschen Zeitung an diesem Montag. Das Blatt beruft sich auf Aussagen eines Beschuldigten bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Insgesamt hätten mehr als 30 Mitarbeiter des Konzerns von den schwarzen Kassen gewusst. ..."

Quelle: www.zeit.de

Sarbanes-Oxley weichgespült?

"... Der Sarbanes-Oxley-Act, der an US-Börsen notierten Firmen strikte Kontrollsysteme aufbürdet, könnte nach dem Wahlsieg der Demokraten stark überarbeitet und aufgeweicht werden. Grund sind vor allem die Kosten, die die Unternehmen aufwenden müssen, um das Gesetz zu befolgen. ..."

Quelle: www.lexisnexis.de

28.11.06

IHK-Beitragspflicht verstößt nicht gegen EU-Recht

"... Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die damit verbundene Beitragspflicht ist mit EU-Recht vereinbar. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt hervor. Nach Auffassung der Richter müssen sich außerdem auch nach englischem Recht gegründete private Kapitalgesellschaften in Form einer so genannten „Limited“ bei der IHK anmelden, wenn sie in Deutschland eine Niederlassung haben (Az: 9 E 793/05). ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

25.11.06

Jahresabschlüsse: Neue Publizität und verschärfte Sanktionen

"... Die Publizität der Rechnungslegung wird ab 2007 neu geordnet und deren Unterlassung wird strenger geahndet. Die Neuregelung betrifft Jahresabschlüsse für das nach dem 31. 12. 2005 beginnende Geschäftsjahr (Art. 61 Abs. 5 EGHGB). Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) bestimmt, dass Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften künftig beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen sind (§ 325 HGB n.F.); dasselbe gilt für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (§ 264a HGB). ..."

Quelle: www.der-betrieb.de

Private Streitschlichtung im Wirtschaftsrecht - Pro und Contra

"... Sie werden bei Kaufpreisstreitigkeiten im Anschluss an einen Unternehmensverkauf ebenso gerufen wie bei Streitigkeiten um das Nachschießen von Kapital in ein Joint Venture: Private Streitschlichter haben Hochkonjunktur bei lokalen wie globalen Auseinandersetzungen um kniffelige Passagen in komplexen Wirtschaftsverträgen. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Wie zufrieden sind Deutsche Unternehmen mit ihren Wirtschaftskanzleien?

"... Zum siebten Mal hat das Handelsblatt die 1 500 größten deutschen Unternehmen nach ihrer Zufriedenheit mit ihren Wirtschaftskanzleien befragt. Das Fazit: Hohe Qualität wird immer kostspieliger, doch die Unternehmen haben wirksame Gegenstrategien entwickelt. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

24.11.06

GmbH-Reform - Kritik an Regelungen zum Cash-Pooling

"... Angekündigt war die größte Reform seit 26 Jahren. Doch kaum war der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) auf dem Tisch, regte sich in der Fachwelt erheblicher Widerstand.

... Vor allem die Neuerungen im Bereich der Konzernfinanzierung stoßen bei den Experten aus Wissenschaft und Praxis auf harsche Kritik. ... Besonderes Augenmerk lag dabei auf dem so genannten Cash-Pooling. ... Ziel des Cash-Poolings ist die Bündelung aller überschüssigen Liquidität in einem Unternehmensverbund, um bedürftige Unternehmensteile unterstützen zu können. ... Doch das erklärte Ziel, „das international gebräuchliche Cash-Pooling zu sichern“ und endlich „Klarheit für die Praxis“ zu schaffen, hat der Entwurf verfehlt. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

23.11.06

Korruptions-Affäre bei Siemens - 200 Mio. Euro Schaden?

"... Der Schaden aus der Untreue-Affäre beim Technologiekonzern Siemens ist offenbar zehn Mal größer als zunächst angenommen. Die Gruppe habe Siemens einen Schaden von rund 200 Millionen Euro zugefügt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zunächst waren die Ermittler von einer Summe von 20 Millionen Euro ausgegangen.

... Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, den Millionenbetrag abgezweigt und in schwarze Kassen ins Ausland geschafft zu haben. „Konkrete Erkenntnisse über den Verbleib dieser Gelder liegen nach wie vor nicht vor“, erklärte Schmidt-Sommerfeld. Die Vernehmungen dauerten noch an. Bei den Ermittlungen geht es im Kern um die Frage, ob Mitarbeiter der Siemens-Sparte Com Geld unterschlagen und für Schmiergeldzahlungen - auch im Ausland - eingesetzt haben. ..."

Quelle: www.wirtschaftswoche.de

21.11.06

Korruptionsverdacht bei Siemens

"... Die Dimension der Affäre ist noch nicht klar und auch nicht, wer profitiert hat. Haben die Beschuldigten das Geld für sich selbst abgezweigt, also unterschlagen? Oder geht es um Schmiergeldzahlungen, mit deren Hilfe Siemens im Ausland Aufträge zugeschanzt wurden? Immerhin ist Siemens in 190 Ländern aktiv, von den 475.000 Mitarbeitern arbeiten weniger als die Hälfte (162.000) in Deutschland. Und die Methode, Bakschisch für Wohlverhalten zu gewähren, war lange Zeit nicht nur bei Siemens ein übliches Verfahren. Der Staat förderte es sogar noch, indem er solche Zahlungen als abzugsfähig anerkannte.

... Seit 1999 ist Bestechung im Ausland bei uns strafbar, wie in 35 anderen Industrienationen auch. Seither müsse jedes Unternehmen sich damit auseinandersetzen, ob es seine Mitarbeiter durch laxe Handhabe weiter in Versuchung führt oder strikte Regeln aufstellt, sagt Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender der deutschen Sektion von Transparency International (TI). Zwar habe Siemens einen solchen Verhaltenskodex verfasst und auch ein Compliance-System entwickelt, nachdem kontrolliert werden soll, ob der Kodex eingehalten wird. "Aber wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dass Vorstandsmitglieder in den Fall involviert sind, dann muss man an der Ernsthaftigkeit dieser Vorhaben zweifeln." ..."

Quelle: www.zeit.de

18.11.06

Handelsblatt-Special - Betriebsverfassungsrecht für Unternehmer

Das Handelsblatt hat eine Serie mit dem Titel "Betriebsverfassungsrecht für Unternehmer" gegründet. Die ersten Artikel aus diesem Special haben die Titel "Wenn Arbeitgeber über falsche Abmahnungen stolpern" und "Streit um Sozialplan und Tarifvertrag".

Link: www.handelsblatt.com

17.11.06

Korruptions-Affäre bei Siemens

"... Gestern Großrazzia, dann Festnahme und jetzt schon fünf Haftbefehle. Die Vorwürfe, die den Siemens-Mitarbeitern gemacht werden, bestätigen alle Klischees: Tarnfirmen, Konten in der Schweiz und in Liechtenstein, anonyme Anzeigen.

... Polizei und Staatsanwaltschaft waren am Mittwoch zu einer Großrazzia ausgerückt. 250 Beamte, 23 Staatsanwälte aus München und Bozen sowie drei Schweizer Bundesanwälte durchsuchten die Siemens- Konzernzentrale, Niederlassungen in der Umgebung von München und in Erlangen sowie Ableger in Österreich. Die Ermittler schleppten kistenweise Akten davon und verkündeten schon am Donnerstag die Verhaftung von fünf Beschuldigten. Die Verhafteten und sieben weitere Personen stehen im Verdacht, rund 20 Mill. Euro veruntreut und ins Ausland geschafft zu haben. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

15.11.06

Aktienrecht: "Squeeze out" ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig

"... a) Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. "Squeeze out") ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig.

b) Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine - vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des Hauptaktionärs einsetzende - sog. Parallelprüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer zulässig. ..."

BGH, Urteil vom 18.06.2006, Az. II ZR 225/04

Quelle: www.iww.de

Recht der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften modernisieren

"... Der Bundesrat will das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften modernisieren. Wie es in einem Gesetzentwurf (16/3229) heißt, sei der geltende Rechtsrahmen nicht mehr zeitgemäß, weil er die Entwicklung bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen nicht berücksichtige.

Vorgesehen ist, den Begriff der Wagniskapitalbeteiligung aufgrund der Marktentwicklungen um eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen zu erweitern. Rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage sollen entfallen. Dies bedeutet, dass künftig auch Beteiligungen an einer offenen Handelsgesellschaft, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie an Gesellschaften mit europäischen oder ausländischen Rechtsformen zulässig sind, wenn sie mit den im Gesetz genannten deutschen Rechtsformen vergleichbar sind. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keinen Grund mehr dafür, dass sich integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht an Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und Co. KG beteiligen können. Diese Rechtsform sei für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung, heißt es. Ebenso sollten bei den Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht nur Darlehen der Gesellschafter von den Regeln über den Eigenkapitalersatz befreit sein. Damit verbesserten sich die Rahmenbedingungen für die Finanzierung mittelständischer Beteiligungsunternehmen. Ferner plant die Länderkammer, das bisherige Gesetz zu präzisieren, weil es sich in der Praxis als missverständlich herausgestellt habe. Vor allem müsse klargestellt werden, dass die Grenze bei Wagniskapitalbeteiligungen an einem Unternehmen, das nicht an der Börse notiert ist, nur einmal je Beteiligung überschritten werden darf. Bisher gebe es dazu unterschiedliche Interpretationen. In einer Entschließung hat der Bundesrat darüber hinaus die Absicht der Regierung begrüßt, ein eigenes Private-Equity-Gesetz vorzulegen. Die Bedeutung von Private Equity, also privatem Beteiligungskapital, werde in den kommenden Jahren sowohl für den Mittelstand als auch bei großen Unternehmensübernahmen zunehmen. Die Alternative zur Fremdfinanzierung durch die Banken werde gerade bei jungen, innovativen Unternehmen dazu beitragen, dass sich der Beteiligungsmarkt spürbar belebt. Ziel eines solches Gesetzes müsse es sein, mehr Beteiligungskapital für wachstumsorientierte Unternehmen nach Deutschland zu ziehen. Deshalb müsse die Attraktivität für Fonds und deren Geschäftsleitungen gesteigert werden.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme das Ziel der Bundesratsinitiative begrüßt, die Bedingungen für die Mittelstandsfinanzierung zu verbessern. Sie hält den Gesetzentwurf dennoch für unzureichend, weil er sich auf die Regulierung eines kleinen Segmentes des deutschen Marktes für Beteiligungskapital beschränke. Demgegenüber verfolge die Regierung einen umfassenden Reformansatz. Zusammen mit der Unternehmensteuerreform solle zum 1. Januar 2008 auch ein Private-Equity-Gesetz in Kraft treten. Angesichts der Chance, zu einer abgestimmten Gesamtregelung für alle Marktsegmente zu kommen, hält sie es für gerechtfertigt, dass der Bundesrat seine Gesetzesinitiative um "wenige Monate" zurückstellt. ..."

Quelle: hiB-Meldung vom 08.11.2006

"Hausanwälte" können fiktive Reisekosten abrechnen

"... Überlässt ein Unternehmen bestimmte Rechtsangelegenheiten seinem "Hausanwalt", muss der unterlegene Prozessgegner diese Betriebsorganisation hinnehmen und etwaige fiktive Reisekosten des bevollmächtigten "Hausanwalts" als notwendige Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Unternehmen muss zur Vermeidung dieser Reisekosten keinen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt bevollmächtigen. ..."

BGH, Beschluss v. 28.6.2006, Az. IV ZB 44/05

Quelle: www.otto-schmidt.de

14.11.06

Archiv zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wider das AGG-Hopping

"... Dieses bundesweite Archiv existiert seit August 2006. Es soll Arbeitgebern und deren Anwälten die Verteidigung gegen missbräuchliche Diskriminierungsklagen von Arbeitnehmern erleichtern.

Die Beseitigung von Diskriminierung im Arbeitsleben ist ein wichtiges Anliegen. Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern ausgeweitet. Während früher nur die Diskriminierung wegen des Geschlechts oder wegen Schwerbehinderung untersagt war, können abgelehnte Bewerber nunmehr auch wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuellen Identität auf Entschädigung klagen.

Genauso wichtig wie die Beseitigung echter Diskriminierung ist der Schutz der Arbeitgeber vor missbräuchlichen "Trittbrettfahrern". Seit § 611 a BGB die Geschlechtsdiskriminierung bei der Einstellung verbietet, bewerben sich sog. "611 a-Hopper" serienmäßig zum Schein auf Stellenanzeigen, die unzulässigerweise nur für Frauen ausgeschrieben sind und verklagen die Arbeitgeber anschließend auf Entschädigung. Das Arbeitsgericht Potsdam (13. Juli 2005, 8 Ca 1150/05) hat diese Taktik treffend als "611 a-Hopping" bezeichnet. Es ist zu erwarten, dass nach dem Inkrafttreten des AGG ein "AGG-Hopping" beginnen wird, insbesondere in Form von Scheinbewerbungen auf Stellenanzeigen, die unzulässigerweise Höchst- oder Mindestalter für Bewerber vorsehen oder in anderer Weise diskriminierungsrelevante Inhalte haben.

Die Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung abgewiesen, wenn die Kläger sich offensichtlich nur zum Schein beworben hatten und es ihnen ersichtlich nur ums "Abkassieren" ging. Allerdings traf den Arbeitgeber die volle Beweislast für die Missbräuchlichkeit des Vorgehens. Hier hilft das AGG-Archiv.

Das AGG-Archiv sammelt Gerichtsurteile und Materialien zum Themenkreis "611 a-Hopping"/"AGG-Hopping". ... Das bundesweite AGG-Archiv funktioniert ganz einfach:

Über die E-Mail-Adresse agg-archiv@gleisslutz.com kann jeder Arbeitgeber, jeder Rechtsanwalt und jedes Gericht anfragen, ob ein bestimmter Bewerber in der Vergangenheit bereits mit Entschädigungsklagen wegen angeblicher Diskriminierung bei Bewerbungen aufgefallen ist.

Es reicht die Mitteilung von Name, Vorname und Anschrift des Anspruchstellers. Hat dieser schon mindestens zweimal gegenüber anderen Arbeitgebern einschlägige Entschädigungsansprüche geltend gemacht, teilt das AGG-Archiv die Anschrift derjenigen Anwälte bzw. Personalleiter mit, die die früheren Fälle gemeldet hatten. Es ist dann Sache des Anfragenden, sich mit diesen Personen in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls nähere Auskünfte zu erhalten. Anfragen bearbeitet das AGG-Archiv unverzüglich (üblicherweise noch am gleichen Werktag). Die Auskünfte sind kostenfrei.

Wichtig: Das AGG-Archiv dient nicht dazu, bereits während eines laufenden Bewerbungsverfahrens Informationen über Bewerber zu sammeln.

Es hilft nur bei der Verteidigung gegen bereits anhängige oder zumindest angekündigte Entschädigungsklagen.
Das AGG-Archiv beantwortet grundsätzlich nur Anfragen, denen eine Kopie der schriftlichen Entschädigungsforderung bzw. der Klageschrift per E-Mail, Post oder Fax beigefügt ist.

Das AGG-Archiv wird von der Anwaltssozietät Gleiss Lutz betrieben. Der Betrieb des Archivs ist nach § 29 BDSG datenschutzrechtlich zulässig, alle Anfragen und Auskünfte werden nach § 29 Abs. 2 Satz 2 BDSG dokumentiert. ..."

Quelle: www.agg-archiv.de

Squeeze-out-Verfahren: "Parallelprüfer" dürfen sich nicht absprechen

"... In einem Squeeze-out-Verfahren ausgeschlossene Minderheitsaktionäre müssen wirtschaftlich voll entschädigt werden. Daher muss es Sicherheiten dafür geben, dass ein zum Ausscheiden gezwungener Aktionär das erhält, was seine geschäftliche Beteiligung an der Aktiengesellschaft wert ist. Um einen fairen Ausgleich zu gewährleisten, soll der Wert der zu enteignenden Aktien durch zwei unabhängige Prüfer ermittelt werden (so genannte Parallelprüfung). Sprechen sich diese Prüfer ab, bestehen berechtigte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit des Prüfberichts. ..."

LG Heidelberg, 28.2.2006, Az. 11 O 143/05 KfH

Quelle: www.otto-schmidt.de

1.11.06

S.E.C. Sues Ex-Officials of Delphi

"... The Securities and Exchange Commission filed civil fraud charges on Monday against nine former executives at the Delphi Corporation, the automotive parts supplier, accusing them of manipulating the company’s finances to project a healthy facade while it descended into bankruptcy.

But Delphi itself will not have to pay a fine or admit defrauding investors, under a settlement it reached with the S.E.C., which cited the company’s cooperation with investigators.

The settlement removes the cloud of a 27-month investigation and allows the company, which filed for bankruptcy protection a year ago, to proceed with its reorganization plan. ..."

Quelle: www.times.com