27.7.06

Deutscher Corporate Governance Kodex fortentwickelt

"... Das Bundesministerium der Justiz hat heute den neu gefassten Deutschen Corporate-Governance-Kodex im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex wird von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der sog. Cromme-Kommission, beschlossen. Bei den jüngsten Anpassungen vom 12. Juni 2006 handelt es sich um die dritte Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex seit dem Jahr 2002. Zuvor wurde der Kodex im Juni 2005 geändert. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 24. Juli 2006

14.7.06

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft Veröffentlichungen der Vorstandsbezüge

"... Börsennotierte Firmen müssen ab 2007 damit rechnen, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die Veröffentlichung der individuellen Vorstandsbezüge unter die Lupe nimmt. Ein absichtliches Verschweigen von einzelnen Managerbezügen gilt schon als Fehler in der Rechnungslegung.

... Würden die Firmen mit Absicht keine detaillierte Offenlegung vornehmen, "würden wir das als wesentlichen Fehler in der Rechnungslegung ansehen", sagte der Präsident der DPR, Eberhard Scheffler, der FTD.

... Nächstes Jahr tritt das 2005 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern in Kraft, das bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro vorsieht. Das Gesetz gilt erstmals für die Geschäftsberichte des Jahres 2006. Die Aktionäre der Firmen können diese aber mit Dreiviertelmehrheit von der Veröffentlichungspflicht befreien, maximal für fünf Jahre (Opt-out-Klausel).

Halten sich die Unternehmen nicht daran, einen entsprechenden Beschluss der Aktionäre einzuholen, oder veröffentlichen sie dennoch die individuellen Bezüge nicht, würde die Prüfstelle dies als fehlerhafte Rechnungslegung an die BaFin melden. Die BaFin wiederum muss entscheiden, ob Unternehmen die entdeckten Fehler in ihren Bilanzen veröffentlichen müssen. Sie kann darauf verzichten, wenn kein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe besteht oder wenn dies den berechtigten Interessen der Firma schaden könnte. Aus Sicht Schefflers muss aber eine Nichtveröffentlichung "aus berechtigtem Interesse des Unternehmens im Hinblick auf das Informationsinteresse des Kapitalmarktes die absolute Ausnahme sein".

Quelle: www.ftd.de

13.7.06

Die Managerhaftung in Deutschland nimmt zu

"... Verschärfte Ad-hoc-Publizitätspflichten, komplexe Unternehmensübernahmen, riskante Geschäfte in fremden Rechtsordnungen – das Risiko für deutsche Manager, Fehler zu machen und dafür persönlich in Regress genommen zu werden, steigt wie die Pegel deutscher Flüsse zu den alljährlichen Hochwasserzeiten.

... „Tendenziell nimmt die Managerhaftung in Deutschland zu. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass Haftungsfragen zunehmen, auch was das öffentliche Bekanntwerden solcher Vorgänge angeht“, stellt Rechtsanwalt Manfred Confurius, Partner der Hamburger Kanzlei Jacobsen & Confurius, fest. Auf diese Entwicklung deutet auch eine Studie der Strategie- und Technologieberatung Booz Allen Hamilton hin: Danach mussten im vergangenen Jahr in Deutschland 52 Prozent der entlassenen CEOs ihren Sessel wegen schlechter Leistungen vorzeitig räumen – weltweit liegt die Quote nur bei einem Drittel.

„Wesentliche Ursachen für die hohe Fluktuation liegen in Governance-Regelungen, die zunehmend greifen, sowie einer stärkeren Leistungsorientierung“, erklärt Klaus-Peter Gushurst, Sprecher und Managing Partner von Booz Allen Hamilton, die Zahlen.

... Drei Standardsituationen sind laut Confurius besonders gefährlich für das Führungspersonal: erstens der Insolvenzfall, zweitens die Innenhaftung des Managements, nachdem die Gesellschaft von einem Dritten in Regress genommen wurde, und drittens die vorzeitige Entlassung des Vorstands. „Denn die Kontrollverantwortlichen – ob interne Aufsichtsräte, externe Buchprüfungsgesellschaften oder staatliche Kontrollgremien – sehen sich infolge der großen Insolvenzfälle der letzten Zeit immer mehr selbst der Kritik ausgesetzt, ihren Kontrollaufgaben nur unzureichend nachgekommen zu sein, was sicher noch stärker dazu motivieren wird, über Regressklagen die tatsächlich Verantwortlichen festzustellen“, führt Confurius als Begründung an. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

9.7.06

Unternehmensteuerreform - Lauter Lücken?

"... Wer nach der Koalitionsrunde am Sonntag ein kohärentes Konzept für die Reform der Unternehmensbesteuerung erwartet hat, muss enttäuscht sein. Nach wie vor ist wenig klar und vieles offen. Entschieden ist, dass die Reform aus drei wesentlichen Elementen bestehen wird: Senkung des Tarifs der Körperschaftsteuer, Umgestaltung der Gewerbesteuer, Einführung einer Abgeltungsteuer. Nur so, davon ist Finanzminister Peer Steinbrück überzeugt, werde der Standort Deutschland für Investoren attraktiver. Unterm Strich soll die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen von heute fast 39 Prozent auf unter 30 Prozent fallen. ..."

Quelle: www.zeit.de

Unternehmenssteuern - Tricksen erlaubt?

"... Auf immer neuen Schleichwegen umgehen internationale Unternehmen die deutsche Steuer. Ganz legal. Kann die geplante Reform dem ein Ende setzen? ..."

Quelle: www.zeit.de

7.7.06

Nützlicher Betriebsrat

"... 38 Prozent der deutschen Führungskräfte bewerten das Wirken der Arbeitnehmervertreter positiv für ihr Unternehmen, 44 Prozent neutral. Nur etwa jeder Fünfte (18 Prozent) beurteilt die Arbeit der Betriebsräte in der eigenen Firma als schädlich. Das sind die zentralen Ergebnisse des aktuellen Managerpanels, das die FTD in Zusammenarbeit mit der Personalberatung LAB Lachner Aden Beyer & Company durchführt. 72 Prozent der befragten Topmanager gaben an, dass es in ihrem Unternehmen tatsächlich eine Arbeitnehmervertretung gibt.

Fast zwei Drittel der Befragten äußerten sich positiv über das Bemühen ihrer Betriebsräte um Konfliktlösung. Etwa die Hälfte honorierte auch das Bestreben nach Arbeitsplatzsicherheit. 52 Prozent der Führungskräfte kritisieren die Arbeitnehmervertretung jedoch dafür, Prozesse zu verlangsamen. "Notwendige wirtschaftliche Entscheidungen werden über Monate verzögert", moniert ein Teilnehmer des Panels. Andere bezweifeln die Kompetenz der Betriebsräte. ..."

Quelle: www.ftd.de

Fragwürdige Praktiken bei der Vergabe von Aktienoptionen an Spitzenmanager in den USA

"... Nach Einschätzung des Anwalts Jay Musoff von der New Yorker Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe könnten die Ermittlungen die „nächste große Sache“ an der Wall Street nach der Aufarbeitung der großen Bilanzskandale werden, die vor vier Jahren die Börse erschüttert hatten. Das Ausmaß der Ermittlungen sei groß und die Behörden hätten ihre erfahrensten Mitarbeiter bei der Verfolgung von Wertpapierbetrug darauf angesetzt, beobachtet der Anwalt.

Aktienoptionen verbriefen das Recht, eine Aktie zu einem späteren Zeitpunkt für einen vorher festgesetzen Bezugspreis zu erwerben. Nach offizieller Lesart sollte das ein Leistungsanreiz für Manager oder Angestellte sein. Besitzer von Optionen, so die Theorie, werden sich besonders dafür einsetzen, den Aktienkurs des Unternehmens zu steigern. Der Bezugspreis der Optionen ist dabei in der Regel der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausgabe. Die Idee dahinter: Die Besitzer von Optionen sollen nur verdienen, wenn der Aktienkurs steigt. Die Behörden haben nun den Verdacht, daß es nicht ausschließlich auf Leistung ankam. So sollen Unternehmen den Zeitpunkt für die Ausgabe der Optionen nachträglich auf einen Tag zurückdatiert haben, an dem der Aktienkurs ihres Unternehmen besonders niedrig war.

Mit dieser Rückdatierung erhält der Empfänger einen sofortigen Papiergewinn. Dennoch ist das nicht illegal, solange es offengelegt wird. Optionen, die „im Geld“ sind, deren Bezugspreis also unter dem aktuellen Aktienkurs liegt, mußten schon damals als gewinnmindernde Kosten bilanziert werden. Inzwischen müssen alle Optionen so verbucht werden. ..."

Quelle: www.faz.net

"... Most of the questions over stock options center on the timing of the awards and how they were recorded on the company books.

Under a practice known as "backdating," insiders looked back in time for a low point in their company's stock price so the exercise, or "strike," price of the options could be set at that ebb.

Because stock options become more valuable as the market price rises above the exercise price, backdating to a low point fattens the recipient's profit.

If companies backdated their options without accounting for the retroactive move, it could cause them to overstate their profits and underpay their taxes. The lack of proper disclosure about the practice also exposes companies to allegations of neglect and malfeasance.

Backdating was relatively easy to do until 2002 when Congress imposed tougher securities regulations to avoid the kind of duplicity that helped Enron Corp., WorldCom Inc., Tyco International Ltd. and HealthSouth Corp. mislead investors.

Until the 2002 reforms, companies conceivably could have waited more than a year to disclose the stock options granted to top executives. Now, the awards must be disclosed within two days, dramatically narrowing the window of opportunity for cherry-picking a ripe price for the option. ..."

Quelle: www.mercurynews.com

6.7.06

Bilanzskandal wegen Aktienoptionen in den USA?

"... Die umstrittene Vergabe von Aktienoptionen an Topmanager droht zum größten US-Bilanzskandal nach dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron zu werden. Gegen rund 60 Unternehmen haben die Behörden bereits Ermittlungen eingeleitet.

... "Das ist nur die Spitze des Eisbergs", sagt Erik Lie, Dozent an der University of Iowa, der die Manipulationen in einer Studie aufdeckte.

... Es geht um Optionen auf eigene Aktien des Unternehmens, die Manager als Teil ihrer Vergütung erhielten. In vielen Fällen bestimmten die Unternehmen den in den Optionen garantierten Aktienpreis nachträglich. Dabei wählten sie gezielt einen Tag, an dem die Aktie ein Kurstief verzeichnete. Der Effekt: Der Marktpreis lag zum Zeitpunkt der Vergabe bereits über dem Optionspreis. Die Optionen waren damit "in the money" und der Kursgewinn war dem Empfänger sicher.

"Das gleicht jemandem, der heute zum Pferderennen geht und bereits die Zeitung von morgen mit den Ergebnissen in der Tasche hat", sagt Lie. Die Vergabepraxis bringt seiner Auffassung nach schwerwiegende Probleme mit sich: So hätten die Optionen, die zum Vergabedatum bereits "in the money" waren, sofort als Kosten gebucht werden müssen - und hätten damit das Geschäftsergebnis verringert. In den USA genießen Aktienoptionsprogramme Steuervorteile, die in diesen Fällen nicht angewendet hätten werden dürfen. Das könnte Ermittlungen der Behörden nach sich ziehen. Darüber hinaus habe es die Praxis den Managern ermöglicht, ohne Kenntnis der Anteilseigner eine höhere Vergütung zu erzielen. ..."

Quelle: www.ftd.de