Jahresabschlüsse: Neue Publizität und verschärfte Sanktionen
"... Die Publizität der Rechnungslegung wird ab 2007 neu geordnet und deren Unterlassung wird strenger geahndet. Die Neuregelung betrifft Jahresabschlüsse für das nach dem 31. 12. 2005 beginnende Geschäftsjahr (Art. 61 Abs. 5 EGHGB). Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) bestimmt, dass Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften künftig beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen sind (§ 325 HGB n.F.); dasselbe gilt für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (§ 264a HGB). ..."
Quelle: www.der-betrieb.de
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