1.3.12

Die Stellung des Syndikusanwalts aus berufsrechtlicher Sicht

"... Worin liegt nun eigentlich das Problem? In der konkreten Diskussion handelt es sich um fünf verschiedene Rechtsprobleme, die eine klare Verknüpfung mit der Rechtsstellung des Syndikus aufweisen. Es geht einmal um den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung und dabei im Einzelnen um die Frage, inwieweit bisherige Tätigkeiten im Rahmen der Syndikusarbeit anzurechnen sind. Zweitens geht es um die Zulassung als Notar und die dabei anzurechnenden Vorleistungen. Einen weiteren Problembereich stellt die Abgrenzung der Anwaltszulassung zu den unvereinbaren Tätigkeiten i. S. von § 7 Nr. 8 BRAO dar. Schließlich hat sich die Aufnahme von Syndikusanwälten in die Vorauswahllisten der Insolvenzverwalter als Problem erwiesen. Letztlich entsteht auch eine typische Syndikusproblematik bei den Fragen der Rentenversicherungspflicht. ..."

(Prof. Dr. Hanns Prütting)

Quelle: RAK Köln, KammerForum 1 / 2012, S. 4 ff.