24.1.06

Kleines Werbe-ABC für Rechtsanwälte

Einen Überblick darüber, wo die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Werbung Anwaltswerbung verläuft, bietet die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg mit einer aktuellen Kurzmitteilung, die als PDF abgerufen werden kann.

Link: www.rak-brb.de

Danke für den Hinweis an kanzlei-hoenig.info.

20.1.06

Karrieresprung: Internationales Geschäft

Die Artikel-Serie "Karrieresprung: Internationales Geschäft" behandelt verschiedene Aspekte des internationalen Geschäfts und erscheint alle 14 Tage in FAZ.NET. Durchaus lesenswert!

Quelle: www.faz.net

19.1.06

SteuerGuide 2006 via Haufe Mediengruppe

Die Haufe Mediengruppe bietet mit dem SteuerGuide 2006 einen Ratgeber mit den relevanten Steuer- und Wirtschaftsrechtsänderungen 2006, in dem der Steuerpflichtige alles Wichtige schnell nachschlagen kann. Der Ratgeber wird als PDF-Dokument zum kostenlosen Download angeboten und enthält eine kompakte und kompetente Übersicht über die neue Rechtslage 2006 sowie eine Vorschau auf weitere geplante Maßnahmen bis zum Jahr 2008.

Quelle: www.haufe.de

Danke an LAWgical für den Hinweis.

12.1.06

IBAN-Rechner

Für grenzüberschreitende Überweisungen benötigt man in der Regel Angaben wie IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) bzw. SWIFT-Code. Informationen über die notwendigen Angaben für grenzüberschreitende Überweisungen, deren Berechnungsgrundlagen und einen praktische Rechner zur IBAN- und BIC-Ermittlung aus Kontonummer und Bankleitzahl findet man z.B. auf der Website www.iban-rechner.de.

9.1.06

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO

Aktuell (seit dem 1.7.2005) gelten für Arbeitsabkommen die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO, die mit Datum vom 25.2.2005 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden sind. Der Bekanntmachung ist eine Tabelle beigefügt, die sogenannte Pfändungstabelle.

Auf der Website dejure.org findet sich ein kleiner Rechner, der einem das manuelle Durchforsten der Pfändungstabelle erspart. :-)

Link: www.dejure.org

2.1.06

Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland

Als Drucksache 16/283 wurde heute die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur Rechtsform der englischen Private Limited Company (Limited) in Deutschland veröffentlicht. Daraus seien an dieser Stelle ein paar Fragen und Antworten zitiert:

"...
18. Welche Rolle und Gewichtung misst die Bundesregierung dem niedrigen Gründungskapital von einem englischen Pfund für die Entscheidung zur Gründung einer Limited bei?
Nach dem Eindruck der Bundesregierung wird bei der Werbung für die Gründung einer Limited der Umstand, dass nach englischem Recht kein Mindeststammkapital aufgebracht werden muss, häufig in den Vordergrund gestellt und als angeblicher Vorteil gegenüber dem Kapitalerfordernis bei der GmbH hervorgehoben. Dabei wird aber bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt, das ein junges Unternehmen ohnehin benötigt.

19. Welche Folgerungen für den deutschen Gesetzgeber zieht die Bundesregierung aus dieser Gewichtung?
Die Bundesregierung erwägt weiterhin eine Absenkung des Mindeststammkapitals der GmbH, die möglicherweise Bestandteil eines in Kürze vorgestellten Referentenentwurfs zur Reform des GmbH-Rechts werden wird.

28. Will die Bundesregierung auf nationaler bzw. auf europäischer Ebene auf den Wettbewerb der Rechtsform der Limited mit deutschen Gesellschaftsrechtsformen reagieren, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung wird in Kürze einen Referentenentwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorstellen. Eines der wesentlichen Ziele des Entwurfs wird die Steigerung der Attraktivität der deutschen GmbH gegenüber konkurrierenden ausländischen Rechtsformen sein.
..."

Schön, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin mit dem Recht der deutschen GmbH befassen will und einen Referentenentwurf zur Reform des GmbH-Rechts ankündigt. Leider erklärt die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit noch nicht, wie die Attraktivität der deutschen GmbH gesteigert werden soll. Die blosse Absenkung des Mindeststammkapitals der deutschen GmbH sollte dabei aber kein alleiniges Heilmittel sein.

Quelle: dip.bundestag.de

Danke für den Hinweis an den Winkelschreiber.