30.6.05

David gegen Goliath? - AMD will Werbung mit Kartellklage gegen Intel machen

Laut einem Bericht des Online-Magazins InfoWorld wird AMD in den USA großformatige Anzeigen in Tageszeitungen schalten, um über die Kartellklage von AMD gegen Intel zu informieren. In den Anzeigen soll die Öffentlichkeit auch auf eine Möglichkeit hingewiesen werden, die vollständige Klageschrift online einzusehen.

AMD geht es also nicht nur um eine juristischen Auseinandersetzung, sondern auch um den Kampf der Meinung der Öffentlichkeit. Mal sehen, ob und wie Intel darauf reagiert ...

Den Bericht von Infoworld finden Sie hier.

29.6.05

GmbH-Gesetz gescheitert - Vorerst keine Absenkung des Mindeststammkapitals

Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) der Bundesregierung gescheitert.

Weil die Union von CDU/CSU eine Anhörung des Rechtsausschusses verlangt hat, kann vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September eine zweite und dritte Lesung nicht mehr stattfinden und das Gesetz damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Daher kommt es zum 01.01.2006 nicht zu den geplanten Änderungen wie z.B. der Absenkung des Mindestbetrages des Stammkapitales für GmbHs von derzeit 25.000,- € auf 10.000,- €.

Den Bericht der FTD finden Sie hier.

28.6.05

David gegen Goliath? - AMD reicht Kartellklage gegen Intel ein

Nach einem Bericht von Tagesschau.de hat AMD in den USA eine Kartellklage gegen Intel eingereicht. AMD wirft Intel vor, auf 38 Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Groß- und Einzelhändler mit illegalen Anreizen und Druck davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen.

AMD ist zwar nicht mehr der David von früher, hat aber noch immer deutlich kleinere Marktanteile als Intel auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren. Mal sehen, ob AMD wirklich Beweise für seine Behauptungen aufbieten kann, dass Intel seine Monopolstellung verwendet habe, um fairen und offenen Wettbewerb zu verhindern.

Den Bericht von Tagesschau.de finden Sie hier.

27.6.05

US-Supreme-Court entscheidet gegen Betreiber von Filesharing-Software

Wie Heise Online heute berichtet, hat der Oberste Gerichtshof der USA gegen die Betreiber der Filesharing-Software Grokster und Morpheus entschieden. Demnach können Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden. Hierfür sah der US-Supreme-Court Hinweise. Deshalb wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Klagen von Film- und Musikkonzernen gegen die Filesharing-Software noch abgelehnt hatte.

Zwar steht damit noch nicht fest, dass die beiden betroffenen Programme oder Filesharing-Software allgemein grundsätzlich illegal sind, aber die Vorinstanz muss nun überprüfen, ob die Programme explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden ist. Falls dies der Fall ist, könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.

Der US-Supreme-Court weicht damit von einem bisher als vergleichbar angesehenen Urteil aus dem Jahre 1984 ab (Betamax), nach dem "signifikante" rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten der Geräte wie das Aufzeichnen von TV-Sendungen das von Rechteinhabern geforderte Verbot der Videotechnik entgegen standen.

Mit dieser Entscheidung wird das Eis dünner für die Betreiber von Grokster und Morpheus, aber auch die Betreiber anderer Filesharing-Software. Das Urteil könnte auch außerhalb der USA Bedeutung erlangen, wenn es als Vorbild für Entscheidungen in anderen Ländern genommen wird.

Den Bericht von Heise Online finden Sie hier. Wer sich für den Wortlaut der Entscheidung interessiert, findet in dem Bericht von Heise Online auch einen Link zu dem Urteil des US-Supreme Court.

23.6.05

Kein Trunkenbold - Unterlassungsklage von Mayer-Vorfelder gegen SWR hat Erfolg

Wie die FAZ berichtet, wurde dem Südwestrundfunk durch ein heutiges Urteil des Landgerichts Berlin die Ausstrahlung oder Verbreitung von Hörfunksendungen oder Audio-Dateien untersagt, in denen der DFB-Präsident durch einen Stimmenimitator als meist lallender und stotternder Trunkenbold dargestellt wird. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Darstellung in ihrer satirischen Form, mit der auf den angeblichen Alkoholkonsum von Mayer-Vorfelder angespielt werde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Klägers (LG Berlin, Az.: 27 0 237/05).

Den Bericht der FAZ finden Sie hier, und die Pressemitteilung des LG Berlin finden Sie hier.

Die Comedy-Beiträge über Herrn Mayer-Vorfelder waren schon recht derb, aber als regelmässiger SWR 3-Hörer werden mir die Beiträge schon irgendwie fehlen. Na ja, da findet sich bestimmt bald ein anderes Opfer ... unser (Noch)Bundeskanzler hat ja in der Vergangenheit auch eine ganze Menge von der Comedy-Truppe des SWR einstecken müssen. :-)

21.6.05

Scheinselbstständigkeit - Risiko für Unternehmer und Freiberufler

Die Handakte WebLAWg berichtet über einen Artikel zum Thema "Scheinselbständigkeit" in der Zeitschrift Capital, in dem über die Gefahr der rückwirkenden Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewarnt wird.

Im konkreten Fall geht es um ein Architektenbüro, das einige Architekten als "freie Mitarbeiter" beschäftigt hat und nach 3 Jahren einen Betrag in Höhe von 24.000,- € zahlen soll, weil es sich nicht um "freie Mitarbeiter", sondern um "Angestellte " gehandelt hätte. Dies ist jedenfalls das Ergebnis einer Prüfung der Beschäftigungsverhältnisse des betroffenen Architektenbüros, das mit der Weisungsgebundenheit und dem fehlenden unternehmerischen Risiko der von dem Architektenbüro beschäftigten Architekten begründet wird.

Dem Bericht kann man auch entnehmen, dass Unternehmen in der Regel alle vier Jahre von den Rentenversicherungsträgern auf den Status der Beschäftigungsverhältnisse hin überprüft werden. Weiter erfährt man, dass im Jahr 2004 Sozialbeiträge in Höhe von 324 Millionen Euro nachgefordert worden sind.

Den Artikel finden Sie hier. Grundsätzliche Informationen zum Thema "Scheinselbständigkeit" finden Sie z.B. hier bei WikiPedia oder bei der Handelskammer Hamburg, wo man auch ein Merkblatt zu dem Thema downloaden kann.

19.6.05

Limited - nicht immer eine Alternative zur GmbH

Im Tagesspiegel findet sich ein kurzer, aber interessanter Artikel über die englische Limited, die derzeit auch in Deutschland boomt und zunehmend als Alternative zur GmbH gesehen wird. Die Autoren, die Rechtsanwälte Jürgen Rodegra und Christian Martin Buth, sind der Ansicht, dass die Gründung einer englischen Limited eine Alternative für Unternehmen mit solider Kapitalausstattung sein kann, dies aber für kapitalschwache Unternehmen ohne fundierte Kenntnisse der Besonderheiten vor Ort nicht sein dürfte.

Den Hinweis auf diesen Bericht habe ich bei Jurabilis gefunden.

17.6.05

Großer Lauschangriff: Neuregelung verabschiedet

Nachdem am Donnerstag bereits der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt hat, hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Damit ist die akustische Überwachung von Wohn- und Geschäftsräumen durch Ermittlungsbehörden zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten auch über den 30. Juni hinaus zulässig.

Die akustische Wohnraumüberwachung stellt eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes dar und wurde 1998 durch eine Grundgesetzänderung und das "Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" ermöglicht. Grundsätzlich darf in Wohn- und Geschäftsräumen nur abgehört werden, wenn der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegt.

Einerseits ist der Katalog der Straftatbestände nun durch die Neuregelung ausgeweitet worden, andererseits dürfen Abhöraktionen künftig nur angeordnet werden, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Auch Gespräche mit "Berufsgeheimnisträgern" wie etwa Rechtsanwälten dürfen auch weiter generell nicht abgehört werden.

Die Neuregelung ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe erforderlich geworden, das einen Großteil der Bestimmungen der bisherigen gesetzlichen Regelungen als nicht verfassungskonform moniert hat und eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2005 erforderlich gemacht hat (BVerfG Karlsruhe, Az.: 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99). Die Erweiterung des Straftatenkataloges geht allerdings über die Forderungen des BVerfG hinaus.

16.6.05

Skript Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren

Auf der Website des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster finden Sie hier ein umfangreiches "Skript Internetrecht" von Prof. Dr. Thomas Hoeren zum Download. Das bekannte Skript ist derzeit auf dem Stand März 2005.

Skript Anwaltsrecht 2005 von Dr. Kai von Lewinski

Auf der Website der Juristischen Fakultät an der Universität finden Sie hier ein "Skript Anwaltsrecht 2005" von Dr. Kai von Lewinski, das man als PDF downloaden kann.

Special "Berufseinstieg für Juristen" beim Staufenbiel Institut

Das Staufenbiel Institut für Studien- und Berufsplanung hat einen Beitrag über den Berufseinstieg für Juristen veröffentlicht, der u.a. die Themen
- Arbeitsmarkt und Einstiegsgehälter,
- Wann spezialisieren? Berufseinstieg erfolgreich planen,
- Alternativen zur Kanzlei,
- Verbandsjurist - Kommunikation ist das tägliche Brot,
- Wettbewerbsrecht im Fokus und
- Alles nur geklaut: Produktpiraterie
beinhaltet.

Den Hinweis auf diesen Beitrag habe ich hier im Blog neues aus schwabenheim gefunden.

Arbeitsgericht Wuppertal kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart

Wie die Financial Times Deutschland heute berichtet, hält das ArbG Wuppertal die Ethikrichtlinie des US-Konzerns für Deutschland in weiten Teilen für ungültig. Nach einem Beschluss des ArbG vom 15. Juni 2005 verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Hierzu zählen insbesondere eine sog. Ethik-Hotline, über die Mitarbeiter Verstöße von Kollegen gegen den Kodex melden sollten, und ein verbindlicher Drogentest als Einstellungsvoraussetzung für neue Mitarbeiter.

Den Bericht der FTD über das vorgenannte Urteil finden Sie hier.

Website mit Informationen zum CISG

Auf der englisch- bzw. russischsprachigen Website http://25.cisg.info findet man einige interessante Artikel über das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz CISG) in deutscher, englischer und russischer Sprache.

Den Hinweis auf diese Website habe ich hier in der Handakte WebLAWg gefunden.

15.6.05

Bundessozialgericht: Keine Kürzung des Arbeitslosengeldes bei Nichtwissen über Meldepflicht

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel darf die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld dann nicht kürzen, wenn der Arbeitnehmer nicht gewusst hat, dass er sich unverzüglich nach Wissen über seine bevorstehende Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss. Zwar sei gemäß § 37b SGB III der Arbeitslose nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses zur "unverzüglichen" Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, aber der Arbeitslose verletze seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht, wenn er sich auf Grund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb des objektiv gebotenen Zeitraums meldet. Im konkreten Fall soll dem Betroffenen auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen gewesen sein (BSG Kassel, Az.: B 11a/11 AL 81/04 R).

Mit diesem Urteil dürfte zweierlei bewirkt sein. Zum einen wird die Wirkung der Verpflichtung zur "unverzüglichen" Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit, dass Arbeitslose so früh wie möglich zur Vermittlung durch die Bundesagentur zur Verfügung stehen, zumindest teilweise kontakeriert. Denn zukünftig dürfte die Bundesagentur für Arbeit in vergleichbaren Fällen den Nachweis erbringen müssen, dass die Nichtkenntnis des Arbeitnehmers über die Meldepflicht wenigstens fahrlässig gewesen ist.

Zum anderen wird durch diese Entscheidung das Risiko eines Arbeitgebers reduziert, im Falle eines unterlassenen Hinweises auf die Meldepflicht des Arbeitnehmers in der Kündigung möglichen Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers ausgesetzt zu sein. Zumindest in den Fällen, in denen den Arbeitnehmern keine fahrlässige Nichtkenntnis über die Meldepflicht nachgewiesen werden kann, droht den Arbeitgebern, die ihre ehemaligen Arbeitnehmer bei der Kündigung nicht oder nicht vollständig auf die Meldepflicht hingewiesen haben, mangels Schaden des ehemaligen Arbeitnehmers kein Regress mehr.

Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes zu dem Urteil vom 25. Mai 2005 finden Sie hier.

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider

Das VG Düsseldorf hat mehrere Klagen von Access-Providern gegen Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen. Die Sperrungsverfügungen verpflichteten einige Internet-Anbieter in Nordrhein-Westfalen, die dem Nutzer lediglich den Zugang zum Internet vermitteln, den Zugang zur Nutzung von ausländischen Internetseiten mit rechtsradikalem Inhalt im Rahmen des von ihnen vermittelten Nutzungsangebots zu sperren.

Die Sperrungsverfügungen gegen die Access-Provider seien durch den Mediendienstestaatsvertrag und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag gerechtfertigt. Im Gegensatz zu eventuellen Maßnahmen gegen ausländische Internet-Anbieter, die die betroffenen Internetseiten inhaltlich gestaltet (Content-Provider) und ins Netz gestellt haben (Service/Host-Provider), seien die Sperrungsverfügungen gegen die Access-Provider Erfolg versprechend, außerdem seien diese technisch möglich und zumutbar (VG Düsseldorf, Az.: 27 K 5968/02 u.a.).

Die Pressemitteilung des VG Düsseldorf zu dem Urteil vom 14. Juni 2005 finden Sie hier.

13.6.05

Freispruch für Michael Jackson

Auch wenn es kein wirtschaftsrechtliches Thema ist: CNN berichtet soeben auf seiner Website , dass Michael Jackson in allen zehn Anklagepunkten freigesprochen worden sei. Tja, damit dürfte der aktuelle Medien-Hype um den "King of Pop" beendet sein, oder?

Gesetzentwurf zur Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH

Die Bundesregierung hat am 01. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) vorgestellt, mit dem u.a. der Mindestbetrag des Stammkapitales von derzeit 25.000,- € auf 10.000,- € abgesenkt werden soll. Die Regelung, die ab dem 01. Januar 2006 gelten soll, stellt wohl eine Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Gesellschaften in ausländischer Rechtsform, insbesondere der englischen private Limited Company (Limited), in Deutschland dar.

Der Entwurf kann hier heruntergeladen und eingesehen werden, die Pressmitteilung des BMJ vom 01. Juni 2005 findet sich hier.

Neue Domain konnektiert

Dieser Blog ist ab sofort unter der Domain www.unternehmensjurist.de erreichbar. Damit dürfte auch die inhaltliche Ausrichtung dieses Projektes besser zum Ausdruck kommen.

9.6.05

Was bietet dieses Weblog?

Auf der Website www.Unternehmensjurist.de finden Sie juristische Informationen zum Thema Wirtschaftsrecht, insbesondere aus den Bereichen Gesellschafts-, Handels-, Zivil- und Arbeitsrecht sowie dem Recht der Neuen Medien. Diese Informationen werden Ihnen in der Form eines Weblogs angeboten. Die überwiegende Zahl der Beiträge in diesem Weblog können Sie auch kommentieren.

In das Weblog www.Unternehmensjurist.de fliessen viele Informationen, Erfahrungen und Erlebnisse aus meiner täglichen Arbeit als Unternehmensjurist ein. Neben diesem Weblog betreibe ich noch ein weiteres juristisches Weblog auf der Website www.Weblawg.de, in dem neben juristischen Themen auch eher private Gedanken berücksichtigt werden.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf den Seiten meines Weblogs.

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Der erste Eintrag :-)

Dieser Blog soll ersten Gehversuchen in Sachen Weblog dienen. Inhaltlich dreht sich dieses Projekt um juristische, insbesondere um wirtschaftsrechtliche Informationen. Schon bald werden Sie weitere Informationen an dieser Stelle finden.