Offene Kritik rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung
"... Kritisiert ein Arbeitnehmer im Rahmen eines offenen Briefes seinen Arbeitgeber, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich sachlich mit einem betrieblichen Vorgang auseinandersetzt und niemanden vorsätzlich beleidigt oder verleumdet. In diesem Fall sind die Äußerungen regelmäßig vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. ..."
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.8.2006, Az. 8 Sa 245/06
Quelle: www.otto-schmidt.de
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.8.2006, Az. 8 Sa 245/06
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