28.11.06

IHK-Beitragspflicht verstößt nicht gegen EU-Recht

"... Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die damit verbundene Beitragspflicht ist mit EU-Recht vereinbar. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt hervor. Nach Auffassung der Richter müssen sich außerdem auch nach englischem Recht gegründete private Kapitalgesellschaften in Form einer so genannten „Limited“ bei der IHK anmelden, wenn sie in Deutschland eine Niederlassung haben (Az: 9 E 793/05). ..."

Quelle: www.handelsblatt.com