19.2.13

Rentenversicherungspflicht - Nicht jeder Syndikusanwalt darf raus

"... Seit vier Jahren streitet sich die Deutsche Rentenversicherung mit Unternehmensjuristen über deren Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Das LSG Baden-Württemberg entschied nun, dass eine Befreiung grundsätzlich möglich ist, formuliert dafür aber zu hohe Hürden, meint Martin W. Huff. ..."

Quelle: www.lto.de