21.6.05

Scheinselbstständigkeit - Risiko für Unternehmer und Freiberufler

Die Handakte WebLAWg berichtet über einen Artikel zum Thema "Scheinselbständigkeit" in der Zeitschrift Capital, in dem über die Gefahr der rückwirkenden Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewarnt wird.

Im konkreten Fall geht es um ein Architektenbüro, das einige Architekten als "freie Mitarbeiter" beschäftigt hat und nach 3 Jahren einen Betrag in Höhe von 24.000,- € zahlen soll, weil es sich nicht um "freie Mitarbeiter", sondern um "Angestellte " gehandelt hätte. Dies ist jedenfalls das Ergebnis einer Prüfung der Beschäftigungsverhältnisse des betroffenen Architektenbüros, das mit der Weisungsgebundenheit und dem fehlenden unternehmerischen Risiko der von dem Architektenbüro beschäftigten Architekten begründet wird.

Dem Bericht kann man auch entnehmen, dass Unternehmen in der Regel alle vier Jahre von den Rentenversicherungsträgern auf den Status der Beschäftigungsverhältnisse hin überprüft werden. Weiter erfährt man, dass im Jahr 2004 Sozialbeiträge in Höhe von 324 Millionen Euro nachgefordert worden sind.

Den Artikel finden Sie hier. Grundsätzliche Informationen zum Thema "Scheinselbständigkeit" finden Sie z.B. hier bei WikiPedia oder bei der Handelskammer Hamburg, wo man auch ein Merkblatt zu dem Thema downloaden kann.