US-Supreme-Court entscheidet gegen Betreiber von Filesharing-Software
Wie Heise Online heute berichtet, hat der Oberste Gerichtshof der USA gegen die Betreiber der Filesharing-Software Grokster und Morpheus entschieden. Demnach können Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden. Hierfür sah der US-Supreme-Court Hinweise. Deshalb wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Klagen von Film- und Musikkonzernen gegen die Filesharing-Software noch abgelehnt hatte.
Zwar steht damit noch nicht fest, dass die beiden betroffenen Programme oder Filesharing-Software allgemein grundsätzlich illegal sind, aber die Vorinstanz muss nun überprüfen, ob die Programme explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden ist. Falls dies der Fall ist, könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.
Der US-Supreme-Court weicht damit von einem bisher als vergleichbar angesehenen Urteil aus dem Jahre 1984 ab (Betamax), nach dem "signifikante" rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten der Geräte wie das Aufzeichnen von TV-Sendungen das von Rechteinhabern geforderte Verbot der Videotechnik entgegen standen.
Mit dieser Entscheidung wird das Eis dünner für die Betreiber von Grokster und Morpheus, aber auch die Betreiber anderer Filesharing-Software. Das Urteil könnte auch außerhalb der USA Bedeutung erlangen, wenn es als Vorbild für Entscheidungen in anderen Ländern genommen wird.
Den Bericht von Heise Online finden Sie hier. Wer sich für den Wortlaut der Entscheidung interessiert, findet in dem Bericht von Heise Online auch einen Link zu dem Urteil des US-Supreme Court.
Zwar steht damit noch nicht fest, dass die beiden betroffenen Programme oder Filesharing-Software allgemein grundsätzlich illegal sind, aber die Vorinstanz muss nun überprüfen, ob die Programme explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden ist. Falls dies der Fall ist, könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.
Der US-Supreme-Court weicht damit von einem bisher als vergleichbar angesehenen Urteil aus dem Jahre 1984 ab (Betamax), nach dem "signifikante" rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten der Geräte wie das Aufzeichnen von TV-Sendungen das von Rechteinhabern geforderte Verbot der Videotechnik entgegen standen.
Mit dieser Entscheidung wird das Eis dünner für die Betreiber von Grokster und Morpheus, aber auch die Betreiber anderer Filesharing-Software. Das Urteil könnte auch außerhalb der USA Bedeutung erlangen, wenn es als Vorbild für Entscheidungen in anderen Ländern genommen wird.
Den Bericht von Heise Online finden Sie hier. Wer sich für den Wortlaut der Entscheidung interessiert, findet in dem Bericht von Heise Online auch einen Link zu dem Urteil des US-Supreme Court.
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