23.6.05

Kein Trunkenbold - Unterlassungsklage von Mayer-Vorfelder gegen SWR hat Erfolg

Wie die FAZ berichtet, wurde dem Südwestrundfunk durch ein heutiges Urteil des Landgerichts Berlin die Ausstrahlung oder Verbreitung von Hörfunksendungen oder Audio-Dateien untersagt, in denen der DFB-Präsident durch einen Stimmenimitator als meist lallender und stotternder Trunkenbold dargestellt wird. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Darstellung in ihrer satirischen Form, mit der auf den angeblichen Alkoholkonsum von Mayer-Vorfelder angespielt werde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Klägers (LG Berlin, Az.: 27 0 237/05).

Den Bericht der FAZ finden Sie hier, und die Pressemitteilung des LG Berlin finden Sie hier.

Die Comedy-Beiträge über Herrn Mayer-Vorfelder waren schon recht derb, aber als regelmässiger SWR 3-Hörer werden mir die Beiträge schon irgendwie fehlen. Na ja, da findet sich bestimmt bald ein anderes Opfer ... unser (Noch)Bundeskanzler hat ja in der Vergangenheit auch eine ganze Menge von der Comedy-Truppe des SWR einstecken müssen. :-)