Gesetzentwurf zur Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH
Die Bundesregierung hat am 01. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) vorgestellt, mit dem u.a. der Mindestbetrag des Stammkapitales von derzeit 25.000,- € auf 10.000,- € abgesenkt werden soll. Die Regelung, die ab dem 01. Januar 2006 gelten soll, stellt wohl eine Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Gesellschaften in ausländischer Rechtsform, insbesondere der englischen private Limited Company (Limited), in Deutschland dar.
Der Entwurf kann hier heruntergeladen und eingesehen werden, die Pressmitteilung des BMJ vom 01. Juni 2005 findet sich hier.
Der Entwurf kann hier heruntergeladen und eingesehen werden, die Pressmitteilung des BMJ vom 01. Juni 2005 findet sich hier.
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