GmbH-Gesetz gescheitert - Vorerst keine Absenkung des Mindeststammkapitals
Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) der Bundesregierung gescheitert.
Weil die Union von CDU/CSU eine Anhörung des Rechtsausschusses verlangt hat, kann vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September eine zweite und dritte Lesung nicht mehr stattfinden und das Gesetz damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Daher kommt es zum 01.01.2006 nicht zu den geplanten Änderungen wie z.B. der Absenkung des Mindestbetrages des Stammkapitales für GmbHs von derzeit 25.000,- € auf 10.000,- €.
Den Bericht der FTD finden Sie hier.
Weil die Union von CDU/CSU eine Anhörung des Rechtsausschusses verlangt hat, kann vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September eine zweite und dritte Lesung nicht mehr stattfinden und das Gesetz damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Daher kommt es zum 01.01.2006 nicht zu den geplanten Änderungen wie z.B. der Absenkung des Mindestbetrages des Stammkapitales für GmbHs von derzeit 25.000,- € auf 10.000,- €.
Den Bericht der FTD finden Sie hier.
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