Arbeitsgericht Wuppertal kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart
Wie die Financial Times Deutschland heute berichtet, hält das ArbG Wuppertal die Ethikrichtlinie des US-Konzerns für Deutschland in weiten Teilen für ungültig. Nach einem Beschluss des ArbG vom 15. Juni 2005 verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Hierzu zählen insbesondere eine sog. Ethik-Hotline, über die Mitarbeiter Verstöße von Kollegen gegen den Kodex melden sollten, und ein verbindlicher Drogentest als Einstellungsvoraussetzung für neue Mitarbeiter.
Den Bericht der FTD über das vorgenannte Urteil finden Sie hier.
Den Bericht der FTD über das vorgenannte Urteil finden Sie hier.
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