29.3.07

Siemens-Zahlungen an Arbeitnehmervertretungen - Lücke im Arbeitsstrafrecht?

"... In der Affäre um den mutmaßlichen Kauf von Betriebsräten bei Siemens ist die Forderung nach einer Verschärfung des Arbeitsstrafrechts laut geworden.

"Wenn wir die Korruption bekämpfen wollen, dann sollten wir auch auf die Arbeitsbeziehungen schauen", sagte Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, zur Süddeutschen Zeitung.

"Geldzahlungen an Arbeitnehmervertretungen sind vom Strafrecht nicht erfasst, sondern nur Zahlungen an einzelne Betriebsratsmitglieder", sagte Rieble, der für Siemens in dieser Frage ein Gutachten erstellt hat. ..."

Quelle: www.sueddeutsche.de

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Dem widerspreche ich aus diesen Erwägungen.
Schönen Gruß
Andreas

11/4/07  

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