21.2.07

EuGH-Generalanwalts: "VW-Gesetz" verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

"... Das "VW-Gesetz", das die Bundesregierung und das Land Niedersachsen berechtigt, insgesamt vier der zehn Aufsichtsratsmitglieder zu stellen, und eine Beschränkung des Stimmrechts auf höchstens 20 Prozent des Stammkapitals vorsieht, verstößt nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts gegen das Gemeinschaftsrecht. Hierin liege eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, weil private Investoren hierdurch vom Erwerb eines bedeutenden Aktienpakets der Gesellschaft abgehalten werden könnten. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de