30.1.07

Kritik an Strafmaß-Absprachen

"... Das Urteil gegen Peter Hartz ist gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe. Doch solcher Handel mit der Gerechtigkeit zersetzt den Strafprozess. ..."

Quelle: www.zeit.de

"... Nach der Bewährungsstrafe für den ehemaligen VW-Manager Peter Hartz ist eine heftige Debatte über Strafmaß-Absprachen in Prozessen entbrannt. Vorschläge von Justizministerin Brigitte Zypries, solche Deals auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, stießen am Freitag sowohl auf Zustimmung als auch auf entschiedene Ablehnung. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com