2.2.07

Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen II

"... Abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens sind bestimmte Angaben auf Geschäftsbriefen vorgeschrieben. Entsprechende Muster finden Sie hier. (PDF) ..."

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de

"... Durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Pflichtangaben in Rechnungen neu gefasst. Bedeutung haben die Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Im Zusammenhang zu den neuen Regelungen hat das Bundesministerium für Finanzen mehrere erläuternde BMF-Schreiben erlassen, die Sie über die seitliche Linkliste abrufen können. Darin hat das Ministerium unter anderem darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen; diese Pflicht gilt lediglich nicht für die Richtigkeit von Steuernummer, inländischer Umsatzsteueridentifikationsnummer und fortlaufender Nummer (dazu siehe unten). ..."

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de