Die EU-weite „elektronische Hauptversammlung“ kommt
"... Die Mitgliedstaaten der EU müssen börsennotierten Aktiengesellschaften demnächst die Möglichkeit geben, Hauptversammlungen für die online-Teilnahme zu öffnen. Dies schreibt eine neue Richtlinie vor, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat unter deutschem Vorsitz in Brüssel geeinigt haben. Heute stimmte der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments einem Text zu, den die Mitgliedstaaten im Rat schon zuvor gebilligt hatten. Die EU-Ratsvorsitzende, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte sich bei ihrem Besuch heute im Ausschuss für den unter ihrer Regie ausgehandelten Kompromiss stark gemacht.
„Die grenzüberschreitende Stärkung der Aktionärsrechte ist ein gutes Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa. Das sorgt für stabile Kapitalmärkte und kann den Einfluss der reinen Finanzinvestoren begrenzen. Langfristige Unternehmensstrategien können so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen“, erklärte Zypries in Brüssel.
Neben der Einführung der elektronischen Hauptversammlung enthält die Richtlinie weitere Maßnahmen, um die Hauptversammlungspräsenz zu erhöhen: Ein Aktionär kann künftig jede beliebige Person seiner Wahl mit einer Stimmrechtsvollmacht ausstatten. Gesellschaften müssen die Aktionäre auch grenzüberschreitend über Hauptversammlungen und die genauen Teilnahmemöglichkeiten informieren. Damit verfügen Aktionäre künftig sowohl über die notwendigen Informationen, als auch die tatsächlichen Instrumente, um ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. „Die Zeiten, in denen man als Kleinanleger Jahre lang nichts mehr von einem Aktieninvestment in einem anderen EU-Mitgliedstaat gehört hat, sind vorbei“, erklärte Zypries, die sich bei den vorangegangenen EU-Präsidentschaften Österreichs und Finnlands für die Verhandlungsführung vor Beginn des deutschen EU-Ratsvorsitzes bedankte.
Die Europäische Kommission hatte den Richtlinienvorschlag, der von Deutschland mit angestoßen worden war, Anfang letzten Jahres vorgelegt. Das Plenum des Europäischen Parlaments muss dem Vorschlag noch zustimmen, bevor er formal vom Rat – voraussichtlich im Februar - verabschiedet werden kann. ..."
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 30.01.2007
„Die grenzüberschreitende Stärkung der Aktionärsrechte ist ein gutes Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa. Das sorgt für stabile Kapitalmärkte und kann den Einfluss der reinen Finanzinvestoren begrenzen. Langfristige Unternehmensstrategien können so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen“, erklärte Zypries in Brüssel.
Neben der Einführung der elektronischen Hauptversammlung enthält die Richtlinie weitere Maßnahmen, um die Hauptversammlungspräsenz zu erhöhen: Ein Aktionär kann künftig jede beliebige Person seiner Wahl mit einer Stimmrechtsvollmacht ausstatten. Gesellschaften müssen die Aktionäre auch grenzüberschreitend über Hauptversammlungen und die genauen Teilnahmemöglichkeiten informieren. Damit verfügen Aktionäre künftig sowohl über die notwendigen Informationen, als auch die tatsächlichen Instrumente, um ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. „Die Zeiten, in denen man als Kleinanleger Jahre lang nichts mehr von einem Aktieninvestment in einem anderen EU-Mitgliedstaat gehört hat, sind vorbei“, erklärte Zypries, die sich bei den vorangegangenen EU-Präsidentschaften Österreichs und Finnlands für die Verhandlungsführung vor Beginn des deutschen EU-Ratsvorsitzes bedankte.
Die Europäische Kommission hatte den Richtlinienvorschlag, der von Deutschland mit angestoßen worden war, Anfang letzten Jahres vorgelegt. Das Plenum des Europäischen Parlaments muss dem Vorschlag noch zustimmen, bevor er formal vom Rat – voraussichtlich im Februar - verabschiedet werden kann. ..."
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 30.01.2007
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