27.2.07

Status:Recht

Die neue Beilage Status:Recht der Zeitschrift DER BETRIEB bietet kompakte wirtschaftsrechtliche Informationen und erscheint monatlich. Status:Recht kann nicht nur als gesonderte Publikation bestellt werden, sondern steht auch im Internet zur Verfügung, derzeit noch kostenlos.

Quelle: www.status-recht.de

21.2.07

EuGH-Generalanwalts: "VW-Gesetz" verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

"... Das "VW-Gesetz", das die Bundesregierung und das Land Niedersachsen berechtigt, insgesamt vier der zehn Aufsichtsratsmitglieder zu stellen, und eine Beschränkung des Stimmrechts auf höchstens 20 Prozent des Stammkapitals vorsieht, verstößt nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts gegen das Gemeinschaftsrecht. Hierin liege eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, weil private Investoren hierdurch vom Erwerb eines bedeutenden Aktienpakets der Gesellschaft abgehalten werden könnten. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de

20.2.07

Neue internationale Rechungslegungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen vorgestellt

"... Ersehnt hat sie wohl niemand. Doch Mittelständler und Familienunternehmen haben sie mit einer gewissen Spannung erwartet: die neuen internationalen Rechnungslegungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen. Seit Freitag liegt die Version der International Financial Reporting Standards (IFRS) für diese Firmen vor, seit heute Morgen ist sie der Öffentlichkeit im Internet zugänglich (www.iasb.org). ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Virtuelle Stimmabgabe bei Hauptversammlungen in Europa

"... Künftig werden Aktionäre ihre Stimme bei Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in EU-Mitgliedstaaten auch virtuell abgeben können. Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. Ratspräsidentin Brigitte Zypries konnte heute Ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen im Wettbewerbsfähigkeitsrat berichten, dass das Europäische Parlament jüngst dem vom Rat im Januar gebilligten Vorschlag zugestimmt hat. „Die Möglichkeit der virtuellen Stimmabgabe stärkt vor allem Kleinanleger und verhindert damit Zufallsmehrheiten. Zudem werden die neuen Regelungen dafür sorgen, dass der europäische Kapitalmarkt weiter zusammenwächst und stabil bleibt“, erklärte Zypries in Brüssel.

Die Richtlinie baut Hürden ab, die Aktionäre bisher noch überwinden müssen, wenn sie sich im EU-Ausland an Unternehmen beteiligt haben und ihre Rechte ausüben wollen. So wird beispielsweise die sog. Aktiensperre abgeschafft, nach der Aktionäre einige Zeit vor einer Hauptversammlung ihre Anteile hinterlegen mussten. Deutschland hatte dies bereits 2005 durch eine Änderung des Aktiengesetzes vorweggenommen.

Daneben sieht die Richtlinie ein europaweites Fragerecht für Aktionäre vor, das im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht von den Mitgliedstaaten ausgestaltet werden kann. Grundsätzlich haben Aktionäre das Recht, Fragen zu Tagesordnungspunkten zu stellen. Der nationale Gesetzgeber kann allerdings bei der Richtlinienumsetzung selbst Beschränkungen festlegen oder dies der Satzungshoheit der Gesellschaft überlassen, um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und/oder Durchführung der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Richtlinie ist es, die Präsenz bei Hauptversammlungen zu erhöhen. Deshalb werden mit der Richtlinie die Regeln zur Bevollmächtigung von Vertretern vereinheitlicht, die für den Aktionär Stimmrechte wahrnehmen. Ein Aktionär kann künftig jede beliebige Person seiner Wahl mit einer Stimmrechtsvollmacht ausstatten. Auch gelten künftig einheitliche Vorgaben, welche Informationsrechte Aktionären im Vorfeld der Hauptversammlung zustehen sollen. Zusammen mit der Pflicht der Gesellschaft über die Hauptversammlung und die genauen Teilnahmebedingungen zu informieren, erhalten die Aktionäre so die tatsächlichen Instrumente, um ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. „Damit sind die Zeiten vorbei, in denen man als Kleinanleger mit einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat erst am Tag nach der Hauptversammlung von wichtigen Aktionärsentscheidungen gehört hat. Jetzt kann jeder in Echtzeit dabei sein“, erklärte die EU-Ratspräsidentin Zypries, die sich bei den vorangegangenen EU-Präsidentschaften Österreich und Finnland für die Verhandlungsführung vor Beginn des deutschen EU-Ratsvorsitzes bedankte.

Die Europäische Kommission hatte den Richtlinienvorschlag, der von Deutschland mit angestoßen worden war, Anfang letzten Jahres vorgelegt. Nach Fertigstellung aller Sprachfassungen wird die Richtlinie auf einem der nächsten Räte förmlich beschlossen und dann verkündet. Innerhalb von 24 Monaten müssen die Mitgliedstaaten sie dann in innerstaatliches Recht umsetzen. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 19.02.2007

6.2.07

Kritik der Wirtschaft gegen Gesetzesänderung für verdeckte Online-Durchsuchungen

"... Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte am Montag an, rasch die Strafprozessordnung anzupassen, um eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungen zu schaffen. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter hatten am Montag kritisiert, dass es für Computer-Razzien zurzeit keine rechtliche Grundlage gebe.

In der Wirtschaft rief Schäubles Vorstoß Kritik hervor. Insbesondere das heimliche Eindringen über Betriebssysteme in Netzwerke dürfte auf Widerstand stoßen. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

5.2.07

Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform

"... Das Bundesfinanzministerium hat am Sonntag seinen Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform vorgelegt, die ab 2008 gelten soll. Bereits im März soll das Bundeskabinett zustimmen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Vorhaben. ..."

Quelle: www.ftd.de

2.2.07

Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen II

"... Abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens sind bestimmte Angaben auf Geschäftsbriefen vorgeschrieben. Entsprechende Muster finden Sie hier. (PDF) ..."

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de

"... Durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Pflichtangaben in Rechnungen neu gefasst. Bedeutung haben die Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Im Zusammenhang zu den neuen Regelungen hat das Bundesministerium für Finanzen mehrere erläuternde BMF-Schreiben erlassen, die Sie über die seitliche Linkliste abrufen können. Darin hat das Ministerium unter anderem darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen; diese Pflicht gilt lediglich nicht für die Richtigkeit von Steuernummer, inländischer Umsatzsteueridentifikationsnummer und fortlaufender Nummer (dazu siehe unten). ..."

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de

Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I

"... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefaßt.

Auch für Kleingewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird sich künftig etwas ändern. Ab dem 22. Mai 2007 ist auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. ..."

Quelle: www.frankfurt-main.ihk.de

1.2.07

Die EU-weite „elektronische Hauptversammlung“ kommt

"... Die Mitgliedstaaten der EU müssen börsennotierten Aktiengesellschaften demnächst die Möglichkeit geben, Hauptversammlungen für die online-Teilnahme zu öffnen. Dies schreibt eine neue Richtlinie vor, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat unter deutschem Vorsitz in Brüssel geeinigt haben. Heute stimmte der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments einem Text zu, den die Mitgliedstaaten im Rat schon zuvor gebilligt hatten. Die EU-Ratsvorsitzende, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte sich bei ihrem Besuch heute im Ausschuss für den unter ihrer Regie ausgehandelten Kompromiss stark gemacht.

„Die grenzüberschreitende Stärkung der Aktionärsrechte ist ein gutes Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa. Das sorgt für stabile Kapitalmärkte und kann den Einfluss der reinen Finanzinvestoren begrenzen. Langfristige Unternehmensstrategien können so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen“, erklärte Zypries in Brüssel.

Neben der Einführung der elektronischen Hauptversammlung enthält die Richtlinie weitere Maßnahmen, um die Hauptversammlungspräsenz zu erhöhen: Ein Aktionär kann künftig jede beliebige Person seiner Wahl mit einer Stimmrechtsvollmacht ausstatten. Gesellschaften müssen die Aktionäre auch grenzüberschreitend über Hauptversammlungen und die genauen Teilnahmemöglichkeiten informieren. Damit verfügen Aktionäre künftig sowohl über die notwendigen Informationen, als auch die tatsächlichen Instrumente, um ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. „Die Zeiten, in denen man als Kleinanleger Jahre lang nichts mehr von einem Aktieninvestment in einem anderen EU-Mitgliedstaat gehört hat, sind vorbei“, erklärte Zypries, die sich bei den vorangegangenen EU-Präsidentschaften Österreichs und Finnlands für die Verhandlungsführung vor Beginn des deutschen EU-Ratsvorsitzes bedankte.

Die Europäische Kommission hatte den Richtlinienvorschlag, der von Deutschland mit angestoßen worden war, Anfang letzten Jahres vorgelegt. Das Plenum des Europäischen Parlaments muss dem Vorschlag noch zustimmen, bevor er formal vom Rat – voraussichtlich im Februar - verabschiedet werden kann. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 30.01.2007