15.12.06

Konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags

"... In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen. ..."

BAG, Urteil vom 14.6.2006, Az. 5 AZR 592/05

Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de