EuGH verhandelt über das VW-Gesetz
"... Rund 50 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sei der Verstoß gegen die europäischen Freiheiten des Kapitalverkehrs und der Niederlassung durch das VW-Gesetz nicht mehr zu rechtfertigen, sagte Gerald Braun vond er Europäischen Kommission am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Vor drei Jahren hatte die Kommission unter dem früheren Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein ihren Angriff eingeleitet.
Die Wettbewerbshüter kämpfen gegen drei Sonderregeln: Kein Großaktionär bei Volkswagen darf - unabhängig von der Zahl der Aktien, die er besitzt - mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben. Zweitens kann auf der Hauptversammlung ein Vetorecht gegen grundlegende Beschlüsse schon mit 20 Prozent der Stimmen ausgeübt werden. Das in allen anderen deutschen Aktiengesellschaften geltende Aktiengesetz verlangt 25 Prozent, erlaubt den Aktionären aber, in der Satzung ein anderes Quorum festzusetzen. Schließlich dürfen Bund und Land - solange sie jeweils nur eine Aktie besitzen - automatisch je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. ..."
Quelle: www.faz.net
Die Wettbewerbshüter kämpfen gegen drei Sonderregeln: Kein Großaktionär bei Volkswagen darf - unabhängig von der Zahl der Aktien, die er besitzt - mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben. Zweitens kann auf der Hauptversammlung ein Vetorecht gegen grundlegende Beschlüsse schon mit 20 Prozent der Stimmen ausgeübt werden. Das in allen anderen deutschen Aktiengesellschaften geltende Aktiengesetz verlangt 25 Prozent, erlaubt den Aktionären aber, in der Satzung ein anderes Quorum festzusetzen. Schließlich dürfen Bund und Land - solange sie jeweils nur eine Aktie besitzen - automatisch je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. ..."
Quelle: www.faz.net
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home