14.12.06

Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalerhöhung muss nicht zwingend eine konkrete Zahl enthalten

"... Der Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung muss zwar einen bestimmten Kapitalerhöhungsbetrag enthalten. Die Hauptversammlung muss den Erhöhungsbetrag aber nicht zwingend als Zahl angeben, sondern kann diesen auch durch eine Rechenoperation (hier: Verdreifachung des aktuellen Grundkapitals) beschreiben. Ein solcher Beschluss genügt dem Bestimmtheitsgebot, da er dem Vorstand keinerlei Handlungsspielräume eröffnet. ..."

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2006, Az. 7 W 78/06

Quelle: www.otto-schmidt.de