22.3.06

Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts - "Korb 2"

Der langerwartete Korb 2 der Urheberrechtsnovelle ist heute von der Bundesregierung beschlossen worden. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts wurde heute veröffentlicht.

Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2006:

"... Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. „Mit dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb“) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb“ vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:
1. Erhalt der Privatkopie ...
2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen ...
3. Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie ...
4. Höhe der Pauschalvergütung ...
5. Unbekannte Nutzungsarten und Öffnung der Archive ...
6. Sonderrechte für die Filmwirtschaft ...
7. Sonstige Schranken ...
Den Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts finden Sie unter www.bmj.bund.de und www.kopien-brauchen-originale.de."

Quelle: www.bmj.de

Arbeitspapiere zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Prof. Dr. Ulrich Noack hat in dem Weblog Unternehmensrechtliche Notizen bereits in der vergangenen Woche auf drei interessante Publikationsstellen zu unternehmensrechtlichen Themen von juristischen Lehrstülen in Deutschland berichtet. Auch an dieser Stelle sei noch einmal auf diese Quellen hingewiesen:

- Arbeitspapiere von Prof. Dres. Theodor Baums und Mitarbeitern vom Institut für Bankrecht an der Universität Frankfurt am Main


- Arbeitspapiere des Center for Business & Corporate Law (CBC) am Institut für Unternehmensrecht an der Universität Düsseldorf

- Arbeitspapiere von Prof. Dr. Gerald Spindler und Mitarbeitern vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels -und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen

Quelle: jura.uni-duesseldorf.de

21.3.06

Französisches Gesetz trifft Apples Monopol

"... Frankreich greift per Gesetz für mehr Wettbewerb auf dem Online-Musikmarkt durch. Die Konsequenzen treffen vor allem Apple, das derzeit mit seinem iTunes-Music-Store und den iPod-Abspielgeräten den Weltmarkt beherrscht. Apple könnte sich aus dem Musikgeschäft in Frankreich zurückziehen. ..."

Quelle: www.ftd.de

Kartellrechts- und wettbewerbsrechtswidriges DSL-Angebot der Telekom?

"DSL Net Rental" ist ein neues Breitband-Vorprodukt der Telekom, bei dem diese großzügige Rabatte an ihre Resale-Kunden gewährt. Das Angebot ist vorwiegend in Ballungsgebieten und für die stärksten Reseller der Telekom interessant, weil es bestimmte Mindestabnahmemengen vorsieht.

Laut Onlinekosten.de würden vorwiegend grosse Anbieter wie T-Online, United Internet und AOL die Vorteile des neuen Angebots geniessen. Diese würden sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil sie mit günstigen Tarifen die Konkurrenz unterbieten könnten. Die kleineren Reseller der Telekom und die Anbieter mit eigener DSL-Infrastruktur sehen in dem neuen Angebot kartell- und wettbewerbsrechtliche Probleme, man spricht von einem "Dumpingskandal" und "eklatanten Missbrauch".

Sieht ganz so aus, als besteht auf Seiten der Regulierungsbehörde einmal mehr Handlungsbedarf.

Quelle: www.onlinekosten.de

20.3.06

Die SAP AG und der Betriebsrat - Angst um die heile Welt?

Die Zeit hat sich des Themas "SAP AG und Betriebsrat" angenommen und berichtet über allerlei Hntergründiges, insbesondere aus der Perspektive der Gewerkschaft IG Metall. Aber auch auf die Rolle von Dietmar Hopp wird eingegangen - über diesen gibt es bei der Zeit auch ein interessantes Porträt aus dem Jahr 2004.

Quelle: www.zeit.de

Gefunden bei Handakte WebLAWg.

14.3.06

Recht



Quelle: amaztype.tha.jp

SAP macht Weg für Betriebsrat frei

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland hat der Softwarekonzern SAP AG den Widerstand gegen einen Betriebsrat aufgegeben. In den kommenden Tagen sollen die Mitarbeiter aufgefordert werden, in einer Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu bestimmen.

"... Nach FTD-Informationen will SAP nun mit der Aufforderung zur Bestimmung eines Wahlvorstands das Heft selbst in die Hand nehmen. Nur so könne verhindert werden, dass das Arbeitsgericht Mannheim einen Wahlvorstand zwangsweise einsetzt und dieser dann aus den drei Quertreibern bestehe. Damit würde SAP auch die IG Metall ausbremsen, die die drei Mitarbeiter unterstützt hatte. Rechtlich sei ein Betriebsrat so oder so nicht zu verhindern, heißt es. ..."

Quelle: www.ftd.de

6.3.06

Fussball-WM 2006 - WM und Arbeitsrecht

Der Bundesverband der Selbständigen hat das Merkblatt „WM und Arbeitsrecht” veröffentlicht, das sich arbeitsrechtlichen Aspekten des Umganges von Arbeitgebern mit WM-begeisterten Arbeitnehmern widmet und Antworten auf so brisante Fragen wie "Gelten während der Fußball-WM andere Regeln?" eingeht.

Quelle: www.bds-dgv.de

Gefunden bei Handakte WebLAWg.

5.3.06

Bekommt die SAP doch einen Betriebsrat?

Trotz einer deutlichen Entscheidung der Mehrheit der Mitarbeiter der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot gegen die Einrichtung eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl wird es demnächst wohl doch einen Betriebsrat bei der SAP AG geben.

"... Die IG Metall teilte am Sonntag in Heidelberg mit, drei SAP-Mitarbeiter hätten beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstands eingereicht. Er soll anschließend die Wahl eines Betriebsrats für die Konzernzentrale in Walldorf und den Standort im benachbarten St. Leon-Rot organisieren. Das Recht steht den Mitarbeitern nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu. SAP ist mit mehr als 13.000 Mitarbeitern in Deutschland seit der Gründung 1971 das größte deutsche Unternehmen ohne eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung. ..."

Quelle: www.faz.net

3.3.06

Weiterhin kein Betriebsrat bei SAP

Die Mitarbeiter der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot haben sich gegen die Einrichtung eines Betriebsrates entschieden.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, haben von 5632 Beschäftigten, die sich an der Abstimmung über die Einrichtung eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl in der Konzernzentrale in Walldorf bei Heidelberg und im benachbarten St. Leon-Rot beteiligten, nur 509 für die Einleitung des Verfahrens gestimmt. Damit sei das von der Gewerkschaft IG Metall initiierte Vorstoß, einen Betriebsrat in der SAP AG zu installieren, nach einem ersten Versuch vor drei Jahren erneut gescheitert. Der Softwarekonzern SAP bleibe damit das größte deutsche Unternehmen ohne einen Betriebsrat.

Quelle: www.faz.net

2.3.06

The In-House Lawyer - 16th Round Table von Pinsent Masons

Die britische Kanzlei Pinsent Masons, eine internationale Kanzlei mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, informiert in einem englischsprachigen PDF-Dokument über ein Treffen hochkarätiger Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die sich Mitte 2005 unter anderem mit den Themen "Interne/Externe Rechtsberatung", "Kosteneffekte von Investitionen in juristische Dienstleistungen", "Rolle der Rechtsberatung auf die Unternehmensführung" und "Schutz und Verwertung von Geistigem Eigentum" beschäftigt haben.

Link: www.pinsentmasons.com

Danke für den Hinweis an Law & Justice.