Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts - "Korb 2"
Der langerwartete Korb 2 der Urheberrechtsnovelle ist heute von der Bundesregierung beschlossen worden. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts wurde heute veröffentlicht.
Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2006:
"... Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. „Mit dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb“) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb“ vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:
1. Erhalt der Privatkopie ...
2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen ...
3. Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie ...
4. Höhe der Pauschalvergütung ...
5. Unbekannte Nutzungsarten und Öffnung der Archive ...
6. Sonderrechte für die Filmwirtschaft ...
7. Sonstige Schranken ...
Den Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts finden Sie unter www.bmj.bund.de und www.kopien-brauchen-originale.de."
Quelle: www.bmj.de
Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2006:
"... Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. „Mit dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb“) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb“ vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:
1. Erhalt der Privatkopie ...
2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen ...
3. Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie ...
4. Höhe der Pauschalvergütung ...
5. Unbekannte Nutzungsarten und Öffnung der Archive ...
6. Sonderrechte für die Filmwirtschaft ...
7. Sonstige Schranken ...
Den Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts finden Sie unter www.bmj.bund.de und www.kopien-brauchen-originale.de."
Quelle: www.bmj.de
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