1.8.05

OLG Hamm: 5 % über Basiszinssatz = 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 5.4.2005 entschieden, dass die Formulierung "5 % über dem Basiszinssatz" im Sinne des Gesetzeswortlautes des § 288 I BGB zu verstehen ist. Demnach hatte der Schuldner in dem konkreten Fall nicht Zinsen in Höhe von 105 % des Basiszinssatzes, sondern Zinsen in Höhe der Addition von 5 % mit dem Basiszinssatz zu leisten.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, "dass die Formulierung 5 % über dem Basiszinssatz ... stets wie selbstverständlich mit der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gleichgesetzt" wird. Die konkrete Auslegung des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhaltes hätte ergeben, dass die Parteien den gesetzlichen Zinssatz beanspruchen bzw. zusprechen wollten. Im vorliegenden Fall hatten die Parteien in einem Vorprozess über den gesetzlichen Zinssatz verhandelt.

Das Urteil des OLG Hamm vom 5.4.2005, Az. 21 U 149/04 finden Sie hier in der Rechtsprechungsdatenbank NRW-Entscheidungen. Weitere Informationen über das Thema "Prozent oder Prozentpunkte über dem Basiszinssatz finden Sie z.B. hier bei www.basiszinssatz.info.