14.7.06

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft Veröffentlichungen der Vorstandsbezüge

"... Börsennotierte Firmen müssen ab 2007 damit rechnen, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die Veröffentlichung der individuellen Vorstandsbezüge unter die Lupe nimmt. Ein absichtliches Verschweigen von einzelnen Managerbezügen gilt schon als Fehler in der Rechnungslegung.

... Würden die Firmen mit Absicht keine detaillierte Offenlegung vornehmen, "würden wir das als wesentlichen Fehler in der Rechnungslegung ansehen", sagte der Präsident der DPR, Eberhard Scheffler, der FTD.

... Nächstes Jahr tritt das 2005 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern in Kraft, das bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro vorsieht. Das Gesetz gilt erstmals für die Geschäftsberichte des Jahres 2006. Die Aktionäre der Firmen können diese aber mit Dreiviertelmehrheit von der Veröffentlichungspflicht befreien, maximal für fünf Jahre (Opt-out-Klausel).

Halten sich die Unternehmen nicht daran, einen entsprechenden Beschluss der Aktionäre einzuholen, oder veröffentlichen sie dennoch die individuellen Bezüge nicht, würde die Prüfstelle dies als fehlerhafte Rechnungslegung an die BaFin melden. Die BaFin wiederum muss entscheiden, ob Unternehmen die entdeckten Fehler in ihren Bilanzen veröffentlichen müssen. Sie kann darauf verzichten, wenn kein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe besteht oder wenn dies den berechtigten Interessen der Firma schaden könnte. Aus Sicht Schefflers muss aber eine Nichtveröffentlichung "aus berechtigtem Interesse des Unternehmens im Hinblick auf das Informationsinteresse des Kapitalmarktes die absolute Ausnahme sein".

Quelle: www.ftd.de