27.7.06

Deutscher Corporate Governance Kodex fortentwickelt

"... Das Bundesministerium der Justiz hat heute den neu gefassten Deutschen Corporate-Governance-Kodex im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex wird von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der sog. Cromme-Kommission, beschlossen. Bei den jüngsten Anpassungen vom 12. Juni 2006 handelt es sich um die dritte Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex seit dem Jahr 2002. Zuvor wurde der Kodex im Juni 2005 geändert. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 24. Juli 2006