66. Deutscher Juristentag - Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes
Der 66. Deutsche Juristentag findet vom 19. bis 22. September 2006 in Stuttgart statt und wird sich u.a. in der Abteilung Wirtschaftsrecht mit dem Thema "Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes" beschäftigen. Dabei wird die geplante GmbH-Reform und der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wohl eine wesentliche Rolle spielen.
"... Das in Kontinentaleuropa weit verbreitete und auch in Deutschland geltende System des Gläubigerschutzes im Kapitalgesellschaftsrecht mit seinen tragenden Prinzipien des gesetzlichen Mindestkapitals sowie des satzungsmäßig festgelegten und durch die Regeln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung gesicherten Kapitals ist unter Druck geraten. Äußere Ursache hierfür sind nicht nur drei richtungweisende Entscheidungen des EuGH zu sogenannten europäischen Auslandsgesellschaften, die den Zuzug von Gesellschaften aus anderen EU-Staaten nach Deutschland möglich gemacht und damit neben dem seit langem bekannten Standortwettbewerb neuerdings auch einen europaweiten Wettbewerb der Gesellschaftsformen ausgelöst haben. Diese Entwicklung hat z.B. der englischen Limited, bei deren Gründung kein Mindestkapital aufzubringen ist, zu einer gewissen Popularität verholfen und zur Errichtung von einer großen Zahl solcher Gesellschaften mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland geführt.
Das deutsche Kapitalschutzsystem wird auch unabhängig von der EuGH–Rechtsprechung in Frage gestellt. Kritiker stützen sich zum einen auf wissenschaftliche Untersuchungen vor allem zum angloamerikanischen Recht, das ein festes Mindestkapital nicht kennt, sowie auf die jüngsten Entwicklungen in einigen europäischen Staaten, die sich inzwischen für die Abkehr vom Prinzip des Mindestkapitals und des bilanziellen Kapitalschutzkonzepts entschieden haben. Aber auch auf die mangelnde Effizienz des geltenden Kapitalschutzes zur Verhinderung von Insolvenzen durch die vom Gesetz vorgesehenen präventiv wirkenden Instrumente des Gläubigerschutzes wird verwiesen. Verbreitete Kritik entzündet sich ebenso an der hohen Komplexität des deutschen Kapitalschutzsystems sowie den Regelungen des Kapitalersatzrechtes mit den vor allem von vielen Rechtspraktikern als überzogen betrachteten ergänzenden Regelungen der Rechtsprechung des BGH. Über das Gesellschaftsrecht hinaus zwingen schließlich die Neuerungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung (IAS/IFRS) dazu, die Auswirkungen auf das Konzept des bilanziellen Kapitalschutzes zu bedenken und werfen die Frage nach neuen Schutzmechanismen für die Bemessung von Ausschüttungen an die Gesellschafter z.B. durch einen sogenannten Solvenztest auf.
Neben dem Kapitalschutz bildet eine weitere Frage die Missbrauchsbekämpfung durch effiziente Verhinderung von sogenannten „Bestattungsfällen“, bei denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger der ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird.
Nachdem die Europäische Kommission in einem Aktionsplan im Jahre 2003 Maßnahmen zur Neuorientierung des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes vorgestellt hatte und bereits zuvor die von der Kommission eingesetzte High Level Group of Company Law Experts für die Prüfung von Alternativkonzepten des Kapitalschutzes eingetreten war, steht in der wirtschaftsrechtlichen Abteilung die Zukunft des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes im Recht der Kapitalgesellschaften auf der Tagesordnung. Ziel ist es, das herkömmliche System des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes auf Reformbedarf vor allem unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Praxistauglichkeit zu überprüfen und zeitgemäßen, alternativen Lösungsansätzen einschließlich der damit zwangsläufig verbundenen Auswirkungen auf die Rechnungslegung sowie das Insolvenzrecht gegenüberzustellen, so dass daraus Handlungsvorschläge für den Gesetzgeber abgeleitet werden können. ..."
Quelle: www.djt.de
"... Das in Kontinentaleuropa weit verbreitete und auch in Deutschland geltende System des Gläubigerschutzes im Kapitalgesellschaftsrecht mit seinen tragenden Prinzipien des gesetzlichen Mindestkapitals sowie des satzungsmäßig festgelegten und durch die Regeln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung gesicherten Kapitals ist unter Druck geraten. Äußere Ursache hierfür sind nicht nur drei richtungweisende Entscheidungen des EuGH zu sogenannten europäischen Auslandsgesellschaften, die den Zuzug von Gesellschaften aus anderen EU-Staaten nach Deutschland möglich gemacht und damit neben dem seit langem bekannten Standortwettbewerb neuerdings auch einen europaweiten Wettbewerb der Gesellschaftsformen ausgelöst haben. Diese Entwicklung hat z.B. der englischen Limited, bei deren Gründung kein Mindestkapital aufzubringen ist, zu einer gewissen Popularität verholfen und zur Errichtung von einer großen Zahl solcher Gesellschaften mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland geführt.
Das deutsche Kapitalschutzsystem wird auch unabhängig von der EuGH–Rechtsprechung in Frage gestellt. Kritiker stützen sich zum einen auf wissenschaftliche Untersuchungen vor allem zum angloamerikanischen Recht, das ein festes Mindestkapital nicht kennt, sowie auf die jüngsten Entwicklungen in einigen europäischen Staaten, die sich inzwischen für die Abkehr vom Prinzip des Mindestkapitals und des bilanziellen Kapitalschutzkonzepts entschieden haben. Aber auch auf die mangelnde Effizienz des geltenden Kapitalschutzes zur Verhinderung von Insolvenzen durch die vom Gesetz vorgesehenen präventiv wirkenden Instrumente des Gläubigerschutzes wird verwiesen. Verbreitete Kritik entzündet sich ebenso an der hohen Komplexität des deutschen Kapitalschutzsystems sowie den Regelungen des Kapitalersatzrechtes mit den vor allem von vielen Rechtspraktikern als überzogen betrachteten ergänzenden Regelungen der Rechtsprechung des BGH. Über das Gesellschaftsrecht hinaus zwingen schließlich die Neuerungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung (IAS/IFRS) dazu, die Auswirkungen auf das Konzept des bilanziellen Kapitalschutzes zu bedenken und werfen die Frage nach neuen Schutzmechanismen für die Bemessung von Ausschüttungen an die Gesellschafter z.B. durch einen sogenannten Solvenztest auf.
Neben dem Kapitalschutz bildet eine weitere Frage die Missbrauchsbekämpfung durch effiziente Verhinderung von sogenannten „Bestattungsfällen“, bei denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger der ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird.
Nachdem die Europäische Kommission in einem Aktionsplan im Jahre 2003 Maßnahmen zur Neuorientierung des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes vorgestellt hatte und bereits zuvor die von der Kommission eingesetzte High Level Group of Company Law Experts für die Prüfung von Alternativkonzepten des Kapitalschutzes eingetreten war, steht in der wirtschaftsrechtlichen Abteilung die Zukunft des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes im Recht der Kapitalgesellschaften auf der Tagesordnung. Ziel ist es, das herkömmliche System des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes auf Reformbedarf vor allem unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Praxistauglichkeit zu überprüfen und zeitgemäßen, alternativen Lösungsansätzen einschließlich der damit zwangsläufig verbundenen Auswirkungen auf die Rechnungslegung sowie das Insolvenzrecht gegenüberzustellen, so dass daraus Handlungsvorschläge für den Gesetzgeber abgeleitet werden können. ..."
Quelle: www.djt.de
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