23.5.06

Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr

Die Deutsche Bundesbank bietet auf ihrer Website ausführliche Informationen über Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr. Die Meldepflichten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und wenden sich gleichermaßen an Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute sowie öffentliche Stellen. Verstösse gegen die Meldepflichten sind sanktionsfähig.

Das Merkblatt "Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr - Allgemeine Übersicht" bietet in erster Linie Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, die nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, einen Überblick über die wichtigsten Meldevorschriften.

Eine übersichtliche tabellarische Aufstellung der zu meldenden Zahlungen und Bestände findet sich im Merkblatt "Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr - Vordrucke, Termine, Befreiungen, Rechtsgrundlagen".

Die umfangreichen gesetzlichen Grundlagen und Implikationen des außenwirtschaftlichen Meldewesens sind in den Punkten "Rechtliche Grundlagen" und "Finanzsanktionen" zusammengefasst.

Quelle: www.bundesbank.de