31.10.06

Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

"... Der Referentenentwurf hat eine weitgehende Novellierung des deutschen GmbH-Rechts zum Gegenstand und verfolgt zwei Ziele: Erstens soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH im internationalen Rechtsverkehr verbessert werden, zweitens sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, die in der Vergangenheit zu Missbräuchen geführt haben.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten Erleichterungen bei Gründung, Sitzverlegung und Erwerb einer GmbH sowie die vollständige Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts (Gesellschafter- darlehen). Der Entwurf befasst sich auch eingehend mit der Zulässigkeit von Darlehen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter und dem weithin praktizierten "Cash Pooling". ..."

Quelle: Clifford Chance - Newsletter Coporate - Deutschland 08/2006

30.10.06

Businesses Seek Protection on Legal Front

"... Frustrated with laws and regulations that have made companies and accounting firms more open to lawsuits from investors and the government, corporate America — with the encouragement of the Bush administration — is preparing to fight back.

Now that corruption cases like Enron and WorldCom are falling out of the news, two influential industry groups with close ties to administration officials are hoping to swing the regulatory pendulum in the opposite direction. The groups are drafting proposals to provide broad new protections to corporations and accounting firms from criminal cases brought by federal and state prosecutors as well as a stronger shield against civil lawsuits from investors. ..."

Quelle: www.times.com

Umweltschadensrichtlinie der EU - Steigt das Risiko der Umwelthaftung?

"... Vor wenigen Tagen wurde die neue Umweltschadensrichtlinie der EU verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten haben nun Zeit bis Ende April 2007, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Bei zahlreichen Unternehmen macht sich schon jetzt Unruhe breit, denn sie sehen ein kaum kalkulierbares Kostenrisiko auf sich zukommen. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

29.10.06

Mannesmann-Prozeß - Aktienrechtler widersprechen den Bundesrichtern

"... Handelt ein Aufsichtsrat aktienrechtlich unkorrekt, wenn er eine dienstvertraglich nicht geschuldete Sonderzahlung veranlaßt? Das wird von Aktienrechtlern mehrheitlich anders als vom BGH-Strafsenat gesehen. Denn nicht selten wird im Dienstvertrag, den der Aufsichtsrat mit dem Vorstand schließt, zunächst eine vorsichtige Entgeltregelung getroffen. Nach Ablauf einiger Zeit läßt sich das Wirken des Topmanagers natürlich besser beurteilen, weshalb dann eine nachträgliche Leistungsprämie angemessen sein kann. ..."

Quelle: www.faz.net

Finanzinvestoren wenden sich insolventen Unternehmen zu

"... Private-Equity-Gesellschaften entdecken einen neuen Markt: Immer öfter steigen sie bei Unternehmen ein, die schon bankrott sind oder zumindest kurz vor der Pleite stehen. Ein Konkurrenzkampf zwischen Insolvenzverwaltern und Finanzinvestoren bahnt sich an.

... Noch ist das Transaktionsvolumen im Bereich insolventer Unternehmen klein. Die meisten Beteiligungsgesellschaften trauen sich derzeit hauptsächlich an solche Schieflagen heran, bei denen wegen einer Überschuldung die finanzielle Sanierung notwendig ist, und sich die Finanzinvestoren sich der vertrauten Methoden des Financial Engineering bedienen können.

... Die Beteiligungsgesellschaften müssen für ihre eigenen Investoren eine hohe Rendite auf das zur Verfügung gestellte Kapital erwirtschaften. Die Rettung eines Unternehmens aus der Insolvenz ist für sie eine reine Kalkulationsaufgabe.

... Berater für Sanierungsfälle wie Insolvenzverwalter begrüßen Private-Equity-Firmen als weitere Alternative zu strategischen Investoren, auch wenn der Aufwand deutlich höher geworden ist. ..."

Quelle: www.spiegel.de

22.10.06

Firmenbestattungen - Geplündert, verschoben, begraben?

"... Sie sind die Missgeburten vieler Unternehmenskrisen: Firmenbestatter lassen im Auftrag der Eigentümer marode GmbHs verschwinden. Die Dummen sind die Gläubiger. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Gefunden bei Handakte WebLAWg.

18.10.06

Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie unter Experten umstritten

"... Unterschiedlich bewerten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (16/2498). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Mittwochvormittag deutlich. Ziel des Entwurfs ist es, die Transparenz am Kapitalmarkt zu verbessern, um Anlegern ausreichende Grundlagen für die Investitionsentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Dazu soll unter anderem die Meldeschwelle für erworbene Stimmrechte an börsennotierten Unternehmen auf drei Prozent abgesenkt werden. Des Weiteren ist eine prüferische Durchsicht von Halbjahresberichten vorgesehen, ebenso wie die Ausweitung der Prüfbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) lehnte den Entwurf ab. Man habe immer für eine "eins zu eins" Umsetzung plädiert, doch der Gesetzgeber sei zum wiederholten Male über das europarechtlich Notwendige hinausgegangen. Dies könne zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für deutsche Emittenten führen. Mit der vorgesehen Absenkung der Meldeschwelle auf drei, statt der vorgegebenen fünf Prozent, isoliere man sich in Europa, kritisierte der ZKA. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet negative Auswirkungen auf den deutschen Kapitalmarkt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der weitergehenden Regelungen sei nicht akzeptabel und trage auch keineswegs zu der immer wieder geforderten Entbürokratisierung bei. Von einer Isolation könne keine Rede sein, hieß es dagegen von Seiten der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. In Großbritannien, dem wichtigsten europäischen Kapitalmarkt, gebe es ebenfalls eine Meldeschwelle von drei Prozent, in Italien liege diese sogar bei zwei Prozent. Auch die Gruppe Deutsche Börse steht der vorgesehenen Absenkung positiv gegenüber. Allerdings sehe man an anderer Stelle durchaus die Gefahr einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes. So führe die geplante prüferische Durchsicht von Halbjahresberichten zu deutlich höheren Kosten für die Unternehmen. Eine tatsächliche Verbesserung der Unternehmenstransparenz im Sinne des Anlegerschutzes werde damit hingegen nicht erreicht.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach sich nachdrücklich für eine "eins zu eins" Umsetzung der Richtlinie aus. Der vorliegende Entwurf sehe zahlreiche neue Pflichten für Unternehmen vor, die nicht zwingend vorgegeben seien. Auch sei die Ausweitung der Prüfbefugnisse der BaFin nicht zielführend. Der BDI forderte außerdem umfassende Übergangsvorschriften, um den Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu bieten. Dem schloss sich die Porsche AG an. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bei der Umsetzung über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehe und damit die Unternehmen mit zusätzlichen Maßnahmen belaste. Insbesondere die Prüfung des Halbjahresberichts sowie die vorgesehene Ablegung des Bilanzeides der gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften ohne Wissensvorbehalt schaffe Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen. Professor Peter Mülbert von der Universität Mainz begrüßte hingegen die Grundkonzeption des Regierungsentwurfes. Insbesondere gelte dies für den Ansatz, die Richtlinie "eins zu eins" umzusetzen. Allerdings forderte auch er einen Verzicht auf die zwingende Prüfung des Halbjahresfinanzberichts. Der dafür erforderliche Zeitaufwand sei "sachlich nicht angemessen". ..."

Quelle: hib-Meldung vom 18.10.2006

Den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (Bt.-Drs. 16/2498) finden Sie hier.

Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

"... 2007 muss das elektronische Handels- und Unternehmensregister eingeführt werden

Auf Grund einer EU-Vorgabe muss in allen Bundesländern die automatisierte Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters bis zum 31.12.2006 umgesetzt sein. In Vollzug dessen hat das Bundeskabinett Mitte Dezember 2005 den Entwurf des EHUG (Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) auf den Weg gebracht.

Lesen Sie, was den Unternehmen 2007 blüht. ..."

Quelle: www.steuernetz.de

Umdatierte Optionen - Aktienskandal bringt Führung von McAfee und Cnet zu Fall

„…McAfee-Chief Executive Officer (CEO) George Samenuk hat seinen Rücktritt eingereicht, Präsident Kevin Weiss wurde gefeuert. Das sind die Konsequenzen aus den Untersuchungen der US-Börsenaufsicht SEC. Sie war bei McAfee aus dem gleichen Grund wie zuvor bei Apple tätig geworden: der Umdatierung von Aktienoptionen für die eigenen Mitarbeiter. Dadurch hatten McAfee-Leute Kursschwankungen zu ihrem Nutzen ausgelegt – sie konnten die Unternehmensaktien rückwirkend zu einem für sie günstigeren Stichtag kaufen.

… In den Aktienskandal verwickelt ist zudem der bekannte Nachrichtendienst CNet. Auch dort gibt es personelle Konsequenzen. Neben dem Chefanwalt und Personalchef des Medienunternehmens muss CNet-Mitbegründer Shelby Bonnie seinen Stuhl als CEO räumen. …“

Quelle: www.welt.de

4.10.06

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Elektronisches Unternehmensregister bringt Wirtschaftsinformationen aus einer Hand

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. „Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Wir senken die Informationskosten, bauen Bürokratie ab, beschleunigen Abläufe und Existenzgründungen und geben damit der deutschen Wirtschaft einen wichtigen Innovationsschub“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragung ist unter anderem vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich „unverzüglich“ zu entscheiden ist.

Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Beispiel aus der Praxis:
Der Unternehmer U möchte eine GmbH gründen. Um die erforderliche Handelsregisteranmeldung zu veranlassen, geht er zum Notar N. Liegen die Anmeldung und die notwendigen Unterlagen nur in Papierform vor, überträgt N die Dokumente zunächst in ein elektronisches Format. Anschließend nimmt er die erforderlichen elektronischen Beglaubigungen vor und übermittelt die Dokumente über das elektronische Gerichtspostfach elektronisch an das zuständige Registergericht R, wo sie direkt nach Eingang bearbeitet werden können. Nach Prüfung der Anmeldung trägt R die GmbH in das elektronische Handelsregister ein. Mit der Eintragung wird zugleich die elektronische Bekanntmachung ausgelöst. Die Daten sind für jedermann online einsehbar – etwa über www.unternehmensregister.de.

2. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.

3. Elektronisches Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one stop shopping“). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.

Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance um. Es ist ferner ein Beitrag zum „small-company-act“ zur Entlastung von Mittelstand und Existenzgründern.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 28.09.2006