29.10.06

Mannesmann-Prozeß - Aktienrechtler widersprechen den Bundesrichtern

"... Handelt ein Aufsichtsrat aktienrechtlich unkorrekt, wenn er eine dienstvertraglich nicht geschuldete Sonderzahlung veranlaßt? Das wird von Aktienrechtlern mehrheitlich anders als vom BGH-Strafsenat gesehen. Denn nicht selten wird im Dienstvertrag, den der Aufsichtsrat mit dem Vorstand schließt, zunächst eine vorsichtige Entgeltregelung getroffen. Nach Ablauf einiger Zeit läßt sich das Wirken des Topmanagers natürlich besser beurteilen, weshalb dann eine nachträgliche Leistungsprämie angemessen sein kann. ..."

Quelle: www.faz.net