2.1.06

Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland

Als Drucksache 16/283 wurde heute die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur Rechtsform der englischen Private Limited Company (Limited) in Deutschland veröffentlicht. Daraus seien an dieser Stelle ein paar Fragen und Antworten zitiert:

"...
18. Welche Rolle und Gewichtung misst die Bundesregierung dem niedrigen Gründungskapital von einem englischen Pfund für die Entscheidung zur Gründung einer Limited bei?
Nach dem Eindruck der Bundesregierung wird bei der Werbung für die Gründung einer Limited der Umstand, dass nach englischem Recht kein Mindeststammkapital aufgebracht werden muss, häufig in den Vordergrund gestellt und als angeblicher Vorteil gegenüber dem Kapitalerfordernis bei der GmbH hervorgehoben. Dabei wird aber bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt, das ein junges Unternehmen ohnehin benötigt.

19. Welche Folgerungen für den deutschen Gesetzgeber zieht die Bundesregierung aus dieser Gewichtung?
Die Bundesregierung erwägt weiterhin eine Absenkung des Mindeststammkapitals der GmbH, die möglicherweise Bestandteil eines in Kürze vorgestellten Referentenentwurfs zur Reform des GmbH-Rechts werden wird.

28. Will die Bundesregierung auf nationaler bzw. auf europäischer Ebene auf den Wettbewerb der Rechtsform der Limited mit deutschen Gesellschaftsrechtsformen reagieren, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung wird in Kürze einen Referentenentwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorstellen. Eines der wesentlichen Ziele des Entwurfs wird die Steigerung der Attraktivität der deutschen GmbH gegenüber konkurrierenden ausländischen Rechtsformen sein.
..."

Schön, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin mit dem Recht der deutschen GmbH befassen will und einen Referentenentwurf zur Reform des GmbH-Rechts ankündigt. Leider erklärt die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit noch nicht, wie die Attraktivität der deutschen GmbH gesteigert werden soll. Die blosse Absenkung des Mindeststammkapitals der deutschen GmbH sollte dabei aber kein alleiniges Heilmittel sein.

Quelle: dip.bundestag.de

Danke für den Hinweis an den Winkelschreiber.