9.1.06

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO

Aktuell (seit dem 1.7.2005) gelten für Arbeitsabkommen die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO, die mit Datum vom 25.2.2005 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden sind. Der Bekanntmachung ist eine Tabelle beigefügt, die sogenannte Pfändungstabelle.

Auf der Website dejure.org findet sich ein kleiner Rechner, der einem das manuelle Durchforsten der Pfändungstabelle erspart. :-)

Link: www.dejure.org