21.2.12

Der Entwurf für eine EU-Datenschutzverordnung

"... Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 einen Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis umfassender Abstimmungen, die über zwei Jahre andauerten. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die Europäische Union ein umfassenderes und einheitlicheres Konzept für das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten benötigt. Daher will die Kommission den europäischen Datenschutz künftig nicht mehr wie bislang in Form einer EU-Richtlinie regeln, deren Vorgaben die einzelnen Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze umsetzen müssen. Die geplante Datenschutz-Grundverordnung würde nunmehr unmittelbar und direkt in allen Mitgliedsstaaten Geltung erlangen. Die EU-Kommission zielt so auf einen einheitlicheren Datenschutz und einen erleichterten Datenfluss innerhalb der EU ab.

Dieser Beitrag soll einen Überblick über wesentliche Punkte des Entwurfs der EU-Kommission geben. Ein Schwerpunkt der Erläuterungen liegt dabei natürlich auf dem Beschäftigtendatenschutz und den möglichen Folgen der geplanten Datenschutz-Grundverordnung für Arbeitgeber. Beispielsweise sieht die vorgeschlagene Neuregelung bei Verstößen Geldbußen von bis zu 2 Prozent des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens vor; einzelnen Personen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro. Der Entwurf sieht zudem eine Vielzahl von weiteren Neuerungen vor, zu deren Umsetzung Unternehmen umfangreiche organisatorische Maßnahmen ergreifen müssten. ..."

Quelle: Hogan Lovells Newsletter Arbeitsrecht Februar 2012