BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierung
"... Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Weitere Einzelheiten zu den Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 3. April 2009 dem Gesetz zugestimmt. Mit der Verkündung des Gesetzes wird im Mai gerechnet.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. ..."
Quelle: www.bmj.de
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Weitere Einzelheiten zu den Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 3. April 2009 dem Gesetz zugestimmt. Mit der Verkündung des Gesetzes wird im Mai gerechnet.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. ..."
Quelle: www.bmj.de
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