Mehr Transparenz durch elektronische Offenlegung der Bilanzen erreicht
"... Die 2007 eingeführte Möglichkeit, Unternehmensinformationen im Internet abzurufen, hat zu einer enormen Verbesserung der Transparenz im Wirtschaftsleben geführt. Mit dem elektronischen Unternehmensregister wurde eine zentrale Stelle geschaffen, bei der alle wesentlichen Unternehmensdaten gebündelt zum Abruf zur Verfügung stehen ("one stop shopping").
Der Online-Zugriff ermöglicht einen preiswerten und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland gleichermaßen einfachen Zugang zu wichtigen Informationen über die im Handelsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Unternehmen.
Seit 2007 müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, zudem ihre Jahresabschlussunterlagen im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlichen. Dort kann sie jedermann kostenlos einsehen. Dies betraf erstmals das Geschäftsjahr 2006. Das neue Verfahren ist ein Erfolg, wie eine erste Zwischenbilanz zeigt. Für die Mehrzahl der offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland können inzwischen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 kostenlos über das Internet abgerufen werden.
"Zentral im Unternehmensregister abrufbare Informationen sind für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr im In- und Ausland ein großer Gewinn. Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher müssen nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um die wesentlichen Unternehmensinformationen zu erhalten. Auch kommt mittlerweile der ganz überwiegende Teil der Unternehmen seiner Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses nach. Trotz anfänglicher Widerstände machen die jüngsten Zahlen deutlich, dass die Offenlegung - auch dank unserer umfangreichen Aufklärungs- und Informationskampagne - gut gelingt und die Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Dazu hat sicher nicht zuletzt beigetragen, dass die Pflichten ordnungsgeldbewehrt sind. Wir können bei der Offenlegungsquote bereits eine positive Verhaltensänderung bei den Unternehmen feststellen. Darüber bin ich sehr erfreut. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen ist für ihre Gläubiger und Geschäftspartner deutlich transparenter geworden", zieht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Bilanz der Erfahrungen des letzten Jahres. "Ich appelliere aber an die Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 noch immer nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich nachzuholen."
Die Unternehmen sind zunächst noch vor Inkrafttreten der Neuregelungen durch eine breite Öffentlichkeitskampagne mit Anzeigen, Rundschreiben, Broschüren und einer extra eingerichteten Hotline über ihre neuen Pflichten informiert worden. Nach dem Abschlussstichtag haben Unternehmen maximal 12 Monate Zeit, den Jahresabschluss einzureichen. Kommen sie ihrer Pflicht nicht fristgerecht nach, erhalten sie vom Bundesamt für Justiz eine Ordnungsgeldandrohung. Sie können dann innerhalb von weiteren sechs Wochen die Unterlagen nachreichen und müssen in diesem Fall nur die Verfahrenskosten von 53,50 Euro tragen. Erst wenn binnen der sechswöchigen Nachfrist keine Offenlegung erfolgte, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
Für das Geschäftsjahr 2006 sind bislang über 907.000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen. Damit ist eine Offenlegungsquote von ca. 80% erreicht. Allerdings hatten nur etwa 527.000 Unternehmen, also ca. 46 % der offenlegungspflichtigen Unternehmen, die Veröffentlichung vorgenommen, bevor das Bundesamt für Justiz im Februar 2008 mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren begann. 68% der Unternehmen, denen sodann ein Ordnungsgeld angedroht wurde, haben innerhalb der Frist von sechs Wochen die Unterlagen nachgereicht und damit die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vermieden. Für das Geschäftsjahr 2007 haben inzwischen schon mehr als 749.000 Unternehmen ihre Veröffentlichungspflicht erfüllt und damit eine Offenlegungsquote von mindestens 68 % erreicht, bevor überhaupt Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr 2007 wird somit wesentlich geringer ausfallen, als für das Geschäftsjahr 2006. Es ist auch weiter mit einer steigenden Offenlegungsquote zu rechnen.
Noch können säumige Unternehmen ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 nachreichen und so ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden. Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger Verlag elektronisch einzusenden. Ausnahmsweise können die einzureichenden Dokumente noch bis zum 31. Dezember 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden. Wegen des Konvertierungsaufwands ist dies für das Unternehmen allerdings teurer. Die 2007 eingeführte Informationsplattform wird ausgiebig genutzt. So erfolgen täglich zigtausend Zugriffe auf veröffentlichte Jahresabschlüsse über www.ebundesanzeiger.de oder www.unternehmensregister.de.
Zum Hintergrund:
Zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet. Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit. Der Medienwechsel von Papier zur Elektronik entlastet die Unternehmen von vermeidbaren Kosten und erhöht die Transparenz in der Rechnungslegung, während die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet wurden. Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizitätspflichten und sorgt für echte Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und -veröffentlichung.
Ausführliche Informationen sind unter www.bmj.de/ehug erhältlich. ..."
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 05.03.2009
Der Online-Zugriff ermöglicht einen preiswerten und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland gleichermaßen einfachen Zugang zu wichtigen Informationen über die im Handelsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Unternehmen.
Seit 2007 müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, zudem ihre Jahresabschlussunterlagen im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlichen. Dort kann sie jedermann kostenlos einsehen. Dies betraf erstmals das Geschäftsjahr 2006. Das neue Verfahren ist ein Erfolg, wie eine erste Zwischenbilanz zeigt. Für die Mehrzahl der offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland können inzwischen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 kostenlos über das Internet abgerufen werden.
"Zentral im Unternehmensregister abrufbare Informationen sind für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr im In- und Ausland ein großer Gewinn. Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher müssen nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um die wesentlichen Unternehmensinformationen zu erhalten. Auch kommt mittlerweile der ganz überwiegende Teil der Unternehmen seiner Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses nach. Trotz anfänglicher Widerstände machen die jüngsten Zahlen deutlich, dass die Offenlegung - auch dank unserer umfangreichen Aufklärungs- und Informationskampagne - gut gelingt und die Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Dazu hat sicher nicht zuletzt beigetragen, dass die Pflichten ordnungsgeldbewehrt sind. Wir können bei der Offenlegungsquote bereits eine positive Verhaltensänderung bei den Unternehmen feststellen. Darüber bin ich sehr erfreut. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen ist für ihre Gläubiger und Geschäftspartner deutlich transparenter geworden", zieht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Bilanz der Erfahrungen des letzten Jahres. "Ich appelliere aber an die Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 noch immer nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich nachzuholen."
Die Unternehmen sind zunächst noch vor Inkrafttreten der Neuregelungen durch eine breite Öffentlichkeitskampagne mit Anzeigen, Rundschreiben, Broschüren und einer extra eingerichteten Hotline über ihre neuen Pflichten informiert worden. Nach dem Abschlussstichtag haben Unternehmen maximal 12 Monate Zeit, den Jahresabschluss einzureichen. Kommen sie ihrer Pflicht nicht fristgerecht nach, erhalten sie vom Bundesamt für Justiz eine Ordnungsgeldandrohung. Sie können dann innerhalb von weiteren sechs Wochen die Unterlagen nachreichen und müssen in diesem Fall nur die Verfahrenskosten von 53,50 Euro tragen. Erst wenn binnen der sechswöchigen Nachfrist keine Offenlegung erfolgte, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
Für das Geschäftsjahr 2006 sind bislang über 907.000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen. Damit ist eine Offenlegungsquote von ca. 80% erreicht. Allerdings hatten nur etwa 527.000 Unternehmen, also ca. 46 % der offenlegungspflichtigen Unternehmen, die Veröffentlichung vorgenommen, bevor das Bundesamt für Justiz im Februar 2008 mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren begann. 68% der Unternehmen, denen sodann ein Ordnungsgeld angedroht wurde, haben innerhalb der Frist von sechs Wochen die Unterlagen nachgereicht und damit die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vermieden. Für das Geschäftsjahr 2007 haben inzwischen schon mehr als 749.000 Unternehmen ihre Veröffentlichungspflicht erfüllt und damit eine Offenlegungsquote von mindestens 68 % erreicht, bevor überhaupt Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr 2007 wird somit wesentlich geringer ausfallen, als für das Geschäftsjahr 2006. Es ist auch weiter mit einer steigenden Offenlegungsquote zu rechnen.
Noch können säumige Unternehmen ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 nachreichen und so ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden. Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger Verlag elektronisch einzusenden. Ausnahmsweise können die einzureichenden Dokumente noch bis zum 31. Dezember 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden. Wegen des Konvertierungsaufwands ist dies für das Unternehmen allerdings teurer. Die 2007 eingeführte Informationsplattform wird ausgiebig genutzt. So erfolgen täglich zigtausend Zugriffe auf veröffentlichte Jahresabschlüsse über www.ebundesanzeiger.de oder www.unternehmensregister.de.
Zum Hintergrund:
Zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet. Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit. Der Medienwechsel von Papier zur Elektronik entlastet die Unternehmen von vermeidbaren Kosten und erhöht die Transparenz in der Rechnungslegung, während die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet wurden. Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizitätspflichten und sorgt für echte Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und -veröffentlichung.
Ausführliche Informationen sind unter www.bmj.de/ehug erhältlich. ..."
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 05.03.2009
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