26.1.09

Unternehmensumfrage zum AGB-Recht

"... Verträge werden üblicherweise auf der Grundlage von vorformulierten Vertragsentwürfen und Allgemeinen Liefer- oder Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Die Rechtsprechung behandelt letztere oft als Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die das strenge deutsche AGB-Recht angewendet wird, das primär dem Schutz des Verbrauchers dient. Ziel einer Umfrage der IHK Frankfurt am Main ist festzustellen, ob diese Form der AGB-Rechtsprechung die Vertragsgestaltung in der Praxis beeinträchtigt. ..."

Quelle: IHK Frankfurt am Main