19.3.09

BilMoG - Koalition und FDP für Zeitwertbewertung von Aktien in Bankenbilanzen

"... Mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP hat sich der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen für eine veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen (16/10067). Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Die SPD-Fraktion sagte, alle Fraktionen teilten das Ziel, Einzelhandelskaufleute von Bilanzierungspflichten zu entlasten und die Schwellenwerte anzuheben, ab der Unternehmen ausführliche Informationspflichten haben. Mit dem Gesetzentwurf werde der Versuch unternommen, die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten. Das werde besonders bei der Anrechnung der Risiken von Zweckgesellschaften auf das Mutterunternehmen deutlich.

Die Grünen-Fraktion sagte, mit dem veränderten Entwurf sei ein "vernünftiger Weg zum Vorsichtsprinzip" gefunden worden. Sie kritisierte aber, dass Banken Aktien in ihren Bilanzen "trotz massiver Kritik" in Zukunft zum aktuellen Marktwert aufführen sollen. Dieses Risiko solle zwar durch zwei "Gegenelemente" begrenzt werden, doch diese seien so ausgestaltet, dass sich der "Sicherheitsgewinn" verflüchtige. Einerseits sei der Risikoabschlag auf den Aktienwert nicht exakt bestimmt. Andererseits werde die Rückstellung, die das Aktienrisiko absichern soll, auf das Stammkapital der Banken abgerechnet und diene deshalb auch dazu, neue Kredite abzusichern.

Die FDP-Fraktion begrüßte insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis. Dadurch werde es Unternehmen erschwert, die Risiken aus den Bilanzen in Tochterunternehmen auszulagern. Die Zeitwertbewertung von Aktien sei ausreichend abgesichert, so die FDP. Zudem werde die Höhe des Risikoabschlags durch die Bankenaufsicht kontrolliert.

Die Unionsfraktion widersprach der Ansicht, dass es Aufgabe des Gesetzentwurfes sei, das Handelsrecht für die Finanzkrise "fitzumachen" und betonte besonders die "Entlastung und Entbürokratisierung" zugunsten des Mittelstandes. Die Konservativen sagten, es wäre absurd, von den Banken einerseits die Vergabe von Krediten zu fordern, ihnen andererseits aber zu verbieten, die Rückstellung zur Absicherung des Aktienrisikos auf das Stammkapital anzurechnen. Die Modernisierung des Bilanzrechts sei eine wichtige Reform der aktuellen Legislaturperiode.

Die Linke kritisierte ebenfalls die "doppelte Risikobelastung" der Rückstellungen, die das Aktienrisiko absichern sollen. Ein Entschließungsantrag der Linken, in dem sie forderte, einen beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens auf eine Zweckgesellschaft bereits dann anzunehmen, wenn dieses den "wesentlichen Teil der Risiken und Chancen" der Zweckgesellschaft trage, wurde abgelehnt. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 18.03.2009

16.3.09

Herausforderung Projektjuristen

"... Dunkle Wolken am Konjunkturhimmel lassen in letzter Zeit einige Kanzleien bei Neueinstellungen zurückhaltend agieren. Doch was ist zu tun, wenn in einer solchen Zeit plötzlich ein Deal mehr Personal erfordert als vorgehalten wurde? In dieser Situation können so genannte Projektjuristen aushelfen. Sie werden von spezialisierten Agenturen zur Verfügung gestellt und sind in den USA (dort werden sie häufig „Contract Attorneys“ genannt) weit verbreitet; auch in Großbritannien und den Niederlanden erfreut sich diese Form der Beschäftigung größter Beliebtheit. Deutschland hinkt in diesem Bereich der internationalen Entwicklung hinterher. Gleichwohl findet auch hierzulande die Idee des kurzfristig verfügbaren Juristen vermehrt Anhänger. ..."

Quelle: beck-online, Arbeitsmarkt & Karriere

13.3.09

Neues Recht für Vorstandsgehälter

"... Die Bundesregierung hat ... [am 11.03.2009]... auf Vorlage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht beschlossen. Die ... gebilligten Regelungsvorschläge sollen als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU eingebracht werden. Die Schärfung des rechtlichen Instrumentariums wird dafür Sorge tragen, dass bei der Vergütung von Vorständen verstärkt Anreize für eine nachhaltige und auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung gesetzt werden.

"Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen. In vielen Unternehmen wurde in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie etwa Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen - geschaut und das langfristige Wohlergehen des Unternehmens aus dem Blick verloren. Darüber sind sich alle einig: Das hat in erheblichem Maß zu der gegenwärtigen Krise beigetragen. Das Verhalten von einigen Managern hat dazu geführt, dass die Grundlagen unseres Finanzmarktes ins Wanken geraten sind und nun durch staatliche Hilfen vom Steuerzahler im Lot gehalten werden müssen. Es ist es an der Zeit, dass die Politik den Ordnungsrahmen neu justiert. Die Koalition hat sich auf die Einführung langfristiger Verhaltensanreize bei Vergütungsvereinbarungen und längere Ausübungsfristen bei Aktienoptionsprogrammen geeinigt. Außerdem soll konkreter gesetzlich festgelegt werden, was eine angemessene Vergütung ist," sagte Zypries am Mittwoch in Berlin. "Es geht dabei gar nicht um die Höhe der Vergütung, die ist nicht Sache des Staates. Es geht aber darum, bei einer erfolgsabhängigen Bezahlung die richtigen Anreize zu setzen. Es muss auf den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens ankommen und nicht auf einen hohen Börsenkurs an einem bestimmte Stichtag", sagte Zypries weiter.

Die Regelungen im Einzelnen:

- Die Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft muss künftig auch in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstands und der (branchen- oder landes-)üblichen Vergütung stehen. Es soll aber auch auf die Vergleichbarkeit im Unternehmen geschaut werden. Die Bezüge sollen zudem langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen. Es wird klargestellt, dass diese Vorgaben auch für anreizorientierte Vergütungszusagen (sog. "Boni") wie zum Beispiel Aktienbezugsrechte gelten.

- Aktienoptionen können künftig frühestens vier Jahre nach Einräumung der Option ausgeübt werden. Damit wird dem begünstigten Manager ein stärkerer Anreiz zu nachhaltigem Handeln zum Wohl des Unternehmens gegeben.

- Die Möglichkeit des Aufsichtsrats, die Vergütung bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens nachträglich zu reduzieren, soll erweitert werden. Es bedarf hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, weil in bestehende Verträge eingegriffen wird. Eine solche Verschlechterung liegt zum Beispiel vor, wenn die Gesellschaft Entlassungen vornehmen muss und keine Gewinne mehr ausschütten kann. Eine Insolvenz ist dafür nicht erforderlich.

- Die Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig vom Plenum des Aufsichtsrates getroffen werden und darf - anders als bislang - nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Damit wird die Festsetzung der Vergütung transparenter.

- Die Haftung des Aufsichtsrates wird verschärft. Setzt der Aufsichtsrat eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig. Damit wird klargestellt, dass die angemessene Vergütungsfestsetzung zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehört und er für Pflichtverstöße persönlich haftet.

- Die Unternehmen werden künftig zu einer weitergehenden Offenlegung von Vergütungen und Versorgungsleistungen an Vorstandsmitglieder im Falle der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit verpflichtet. Damit erhalten die Anteilsinhaber einen besseren Einblick in den Umfang der mit dem Führungspersonal getroffenen Vereinbarungen.

- Schließlich können ehemalige Vorstandsmitglieder für eine "Cooling-Off" Periode von drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht Mitglied eines Prüfungsausschusses werden - damit sollen Interessenkonflikte vermieden werden.

Wesentliche Ursache des erheblichen Anstiegs der Gehälter war die extreme Ausweitung variabler, an die Gewinn- bzw. Börsenkursentwicklung der Unternehmen gekoppelter Vergütungsbestandteile für das Top-Management. Das bildet einen Anreiz, das Tagesgeschäft eher an kurzfristig ausgerichteten Interessen von Anteilseignern an der Steigerung des Börsenwertes ("shareholder value") auszurichten. Das Interesse der Belegschaften an einer nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen und Standorten gerät dadurch in den Hintergrund. Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen hat seit September 2008 daran gearbeitet, die von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten ausgehenden Verhaltensanreize zu beseitigen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass diese das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden können und zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleiten. Dem sollen die Neuregelungen entgegenwirken, auf die sich die Koalitionsfraktionen am 4. März 2009 geeinigt hatten.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, die parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abzuschließen. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 11.03.2009

6.3.09

Mehr Trans­pa­renz durch elek­tro­ni­sche Of­fen­le­gung der Bi­lan­zen er­reicht

"... Die 2007 ein­ge­führ­te Mög­lich­keit, Un­ter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen im In­ter­net ab­zu­ru­fen, hat zu einer enor­men Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz im Wirt­schafts­le­ben ge­führt. Mit dem elek­tro­ni­schen Un­ter­neh­mens­re­gis­ter wurde eine zen­tra­le Stel­le ge­schaf­fen, bei der alle we­sent­li­chen Un­ter­neh­mens­da­ten ge­bün­delt zum Abruf zur Ver­fü­gung ste­hen ("one stop shop­ping").

Der On­line-​Zu­griff er­mög­licht einen preis­wer­ten und für jeden In­ter­es­sen­ten aus dem In- und Aus­land glei­cher­ma­ßen ein­fa­chen Zu­gang zu wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen über die im Han­dels­re­gis­ter, Ge­nos­sen­schafts-​ oder Part­ner­schafts­re­gis­ter ein­ge­tra­ge­nen Un­ter­neh­men.

Seit 2007 müs­sen Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­de­re GmbH, GmbH & Co. KG und Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, zudem ihre Jah­res­ab­schluss­un­ter­la­gen im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger und im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­f­ent­li­chen. Dort kann sie je­der­mann kos­ten­los ein­se­hen. Dies be­traf erst­mals das Ge­schäfts­jahr 2006. Das neue Ver­fah­ren ist ein Er­folg, wie eine erste Zwi­schen­bi­lanz zeigt. Für die Mehr­zahl der of­fen­le­gungs­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men in Deutsch­land kön­nen in­zwi­schen die Jah­res­ab­schlüs­se für die Ge­schäfts­jah­re 2006 und 2007 kos­ten­los über das In­ter­net ab­ge­ru­fen wer­den.

"Zen­tral im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter ab­ruf­ba­re In­for­ma­tio­nen sind für den Rechts-​ und Wirt­schafts­ver­kehr im In- und Aus­land ein gro­ßer Ge­winn. An­le­ger, Ge­schäfts­part­ner und Ver­brau­cher müs­sen nicht mehr ver­schie­de­ne In­for­ma­ti­ons­quel­len be­mü­hen, um die we­sent­li­chen Un­ter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen zu er­hal­ten. Auch kommt mitt­ler­wei­le der ganz über­wie­gen­de Teil der Un­ter­neh­men sei­ner Pflicht zur Ver­öf­f­ent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses nach. Trotz an­fäng­li­cher Wi­der­stän­de ma­chen die jüngs­ten Zah­len deut­lich, dass die Of­fen­le­gung - auch dank un­se­rer um­fang­rei­chen Auf­klä­rungs-​ und In­for­ma­ti­ons­kam­pa­gne - gut ge­lingt und die Un­ter­neh­men ihren Pflich­ten nach­kom­men. Dazu hat si­cher nicht zu­letzt bei­ge­tra­gen, dass die Pflich­ten ord­nungs­geld­be­wehrt sind. Wir kön­nen bei der Of­fen­le­gungs­quo­te be­reits eine po­si­ti­ve Ver­hal­tens­än­de­rung bei den Un­ter­neh­men fest­stel­len. Dar­über bin ich sehr er­freut. Die wirt­schaft­li­che Lage der Un­ter­neh­men ist für ihre Gläu­bi­ger und Ge­schäfts­part­ner deut­lich trans­pa­ren­ter ge­wor­den", zieht Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries Bi­lanz der Er­fah­run­gen des letz­ten Jah­res. "Ich ap­pel­lie­re aber an die Un­ter­neh­men, die ihrer Of­fen­le­gungs­pflicht für die Ge­schäfts­jah­re 2006 und 2007 noch immer nicht nach­ge­kom­men sind, dies un­ver­züg­lich nach­zu­ho­len."

Die Un­ter­neh­men sind zu­nächst noch vor In­kraft­tre­ten der Neu­re­ge­lun­gen durch eine brei­te Öf­f­ent­lich­keits­kam­pa­gne mit An­zei­gen, Rund­schrei­ben, Bro­schü­ren und einer extra ein­ge­rich­te­ten Hot­line über ihre neuen Pflich­ten in­for­miert wor­den. Nach dem Ab­schluss­stich­tag haben Un­ter­neh­men ma­xi­mal 12 Mo­na­te Zeit, den Jah­res­ab­schluss ein­zu­rei­chen. Kom­men sie ihrer Pflicht nicht frist­ge­recht nach, er­hal­ten sie vom Bun­des­amt für Jus­tiz eine Ord­nungs­geld­an­dro­hung. Sie kön­nen dann in­ner­halb von wei­te­ren sechs Wo­chen die Un­ter­la­gen nach­rei­chen und müs­sen in die­sem Fall nur die Ver­fah­rens­kos­ten von 53,50 Euro tra­gen. Erst wenn bin­nen der sechs­wö­chi­gen Nach­frist keine Of­fen­le­gung er­folg­te, kann ein Ord­nungs­geld fest­ge­setzt wer­den.

Für das Ge­schäfts­jahr 2006 sind bis­lang über 907.000 Un­ter­neh­men ihrer Ver­öf­f­ent­li­chungs­pflicht nach­ge­kom­men. Damit ist eine Of­fen­le­gungs­quo­te von ca. 80% er­reicht. Al­ler­dings hat­ten nur etwa 527.000 Un­ter­neh­men, also ca. 46 % der of­fen­le­gungs­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men, die Ver­öf­f­ent­li­chung vor­ge­nom­men, bevor das Bun­des­amt für Jus­tiz im Fe­bru­ar 2008 mit der Ein­lei­tung von Ord­nungs­geld­ver­fah­ren be­gann. 68% der Un­ter­neh­men, denen so­dann ein Ord­nungs­geld an­ge­droht wurde, haben in­ner­halb der Frist von sechs Wo­chen die Un­ter­la­gen nach­ge­reicht und damit die Fest­set­zung eines Ord­nungs­gel­des ver­mie­den. Für das Ge­schäfts­jahr 2007 haben in­zwi­schen schon mehr als 749.000 Un­ter­neh­men ihre Ver­öf­f­ent­li­chungs­pflicht er­füllt und damit eine Of­fen­le­gungs­quo­te von min­des­tens 68 % er­reicht, bevor über­haupt Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wur­den. Die Zahl der Ord­nungs­geld­ver­fah­ren für das Ge­schäfts­jahr 2007 wird somit we­sent­lich ge­rin­ger aus­fal­len, als für das Ge­schäfts­jahr 2006. Es ist auch wei­ter mit einer stei­gen­den Of­fen­le­gungs­quo­te zu rech­nen.

Noch kön­nen säu­mi­ge Un­ter­neh­men ihren Jah­res­ab­schluss für das Ge­schäfts­jahr 2007 nach­rei­chen und so ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ver­mei­den. Der Jah­res­ab­schluss ist beim Bun­des­an­zei­ger Ver­lag elek­tro­nisch ein­zu­sen­den. Aus­nahms­wei­se kön­nen die ein­zu­rei­chen­den Do­ku­men­te noch bis zum 31. De­zem­ber 2009 auch noch in Pa­pier­form ein­ge­reicht wer­den. Wegen des Kon­ver­tie­rungs­auf­wands ist dies für das Un­ter­neh­men al­ler­dings teu­rer. Die 2007 ein­ge­führ­te In­for­ma­ti­ons­platt­form wird aus­gie­big ge­nutzt. So er­fol­gen täg­lich zig­tau­send Zu­grif­fe auf ver­öf­f­ent­lich­te Jah­res­ab­schlüs­se über www.ebun­des­an­zei­ger.de oder www.un­ter­neh­mens­re­gis­ter.de.

Zum Hin­ter­grund:
Zum 1. Ja­nu­ar 2007 ist das "Ge­setz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Ge­nos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Un­ter­neh­mens­re­gis­ter" (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft ge­tre­ten. Seit­dem wer­den die Han­dels­re­gis­ter in Deutsch­land nicht mehr in Pa­pier­form, son­dern elek­tro­nisch ge­führt. Gleich­zei­tig wurde unter www.un­ter­neh­mens­re­gis­ter.de ein elek­tro­ni­sches Un­ter­neh­mens­re­gis­ter ein­ge­rich­tet. Hier ste­hen alle we­sent­li­chen Un­ter­neh­mens­da­ten (z.B. Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gun­gen, Jah­res­ab­schlüs­se, ge­sell­schafts­recht­li­che Be­kannt­ma­chun­gen) für je­der­mann zen­tral zum On­line-​Ab­ruf be­reit. Der Me­di­en­wech­sel von Pa­pier zur Elek­tro­nik ent­las­tet die Un­ter­neh­men von ver­meid­ba­ren Kos­ten und er­höht die Trans­pa­renz in der Rech­nungs­le­gung, wäh­rend die Ge­rich­te von jus­tiz­fer­nem Ver­wal­tungs­auf­wand ent­las­tet wur­den. Das EHUG hat der Wirt­schaft keine neuen Pflich­ten ge­bracht, es macht aber Ernst mit der Durch­set­zung der Pu­bli­zi­täts­pflich­ten und sorgt für echte Trans­pa­renz bei der Rech­nungs­le­gung durch eine zeit­ge­mä­ße Form der Da­ten­hal­tung und -​ver­öf­f­ent­li­chung.

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen sind unter www.bmj.de/ehug er­hält­lich. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 05.03.2009

2.3.09

Knapp 1,5 Mio. Unternehmen in das deutsche Handelsregister eingetragen

"... Im Januar 2009 waren 1.469.667 Unternehmen im Handelsregister eingetragenen (Stand: 15.01.2009). Das sind 25.000 Eintragungen mehr als noch im April 2008. Darunter waren knapp 1.032 Mio. Kapitalgesellschaften und über 437.000 Personengesellschaften. Ferner waren 19.977 ausländische Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eingetragen. ..."

Quelle: IHK Region Stuttgart - Newsletter Recht Februar 2009