22.10.08

Klarstellungen der Bilanzierungsregeln nach IFRS und US-GAAP

"... In der gegenwärtigen Finanzmarktkrise lassen sich für einige Finanzinstrumente keine angemessenen Marktwerte mehr ermitteln. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklären hierzu:

"Die Bilanzierung bestimmter Finanzinstrumente nach reinen Marktwerten weicht zunehmend von der tatsächlichen ökonomischen Werthaltigkeit ab. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der Bilanzen und das Vertrauen insbesondere der Banken untereinander. Angesichts der gestörten Märkte können im Rahmen der Zeitwertbewertung für einige Finanzinstrumente verstärkt Bewertungsmodelle mit einer realistischeren Bewertung eingesetzt werden. Es müssen insoweit in Europa die gleichen Bedingungen wie in den USA gelten, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Darin sind wir uns mit den anderen Mitgliedstaaten der EU einig. Wir begrüßen deshalb die Klarstellungen seitens des International Accounting Standards Board (IASB) und der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die den Unternehmen die notwendige Flexibilität auf der Basis der bestehenden Rechnungslegungsstandards aufzeigen. Wichtig für die Unternehmen ist, dass sie diese Regeln schon für das gerade abgelaufene dritte Quartal anwenden können, ohne dass Wirtschaftsprüfer oder Aufsichtsbehörden zum Einschreiten gezwungen wären."

Finanzinstrumente im Handelsbestand werden grundsätzlich zum Marktwert bilanziert. Dies gilt nicht, wenn - wie in der aktuellen Finanzmarktsituation - ein objektiver Marktwert nicht mehr festgestellt werden kann. Die Finanzmarktkrise hat zu einem gestörten Markt geführt, der es bei einigen Finanzinstrumenten faktisch unmöglich macht, einen objektiven Marktwert zu ermitteln. In solchen Fällen sehen die Bilanzierungsstandards IFRS und US-GAAP vor, dass für die Bilanzierung statt dem Marktwert Bewertungsmodelle zugrunde gelegt werden können, mit denen die vorübergehenden Verzerrungen des Marktwertes ausgeglichen werden können. Alternativ zum Marktwert herangezogen werden können insbesondere Barwertmodelle (sog. "discounted cash flows"). Dabei wird die ökonomische Werthaltigkeit der Finanzinstrumente durch eine stärkere Gewichtung der stattfindenden und erwarteten Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über Ausfallrisiken bemessen.

Diese Bewertungsmethode ist eine Möglichkeit zur Ermittlung verlässlicher beizulegender Zeitwerte, die sich bei inaktiven oder illiquiden Märkten anbietet und nach Ansicht des IASB und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den bestehenden Standards gedeckt ist. Sie kann daher im Rahmen der internationalen Standards auch schon für das dritte Quartal 2008 angewendet werden.

International wird eine weitere Möglichkeit diskutiert, um verzerrte Bilanzierungen von Finanzinstrumenten zu vermeiden. In Rede steht die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in andere Anlageklassen (aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand), die vor allem auf die Anschaffungskosten und die Halteabsicht des Bilanzierenden abstellen. Dies ist nach den internationalen Rechnungslegungsstandards bislang grundsätzlich nicht möglich. Auch für die Frage der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zwischen unterschiedlichen Bewertungskategorien wird kurzfristig eine Lösung gefunden, die unangemessene Verzerrungen in den Bilanzen europäischer Unternehmen verhindert und umfassende Transparenz sichert. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 13.10.2008


Weitere Informationen: Änderung der Internationalen Bilanzierungsregelungen für Finanzinstrumente (via IHK Region Stuttgart)