GmbH-Reform - Die wichtigsten Änderungen durch das MoMiG im Überblick von CMS Hasche Sigle
"... Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen („MoMiG“) verabschiedet. Das ausführlich diskutierte und lange erwartete Reformgesetz wird voraussichtlich im vierten Quartal 2008 in Kraft treten.
Das MoMiG stellt eine der größten Reformen seit Bestehen der GmbH dar und enthält eine Vielzahl von Änderungen, die für die Praxis überwiegend erfreulich sind. Zwar wird – anders als ursprünglich vorgesehen – das Mindeststammkapital nicht abgesenkt. Dafür werden aber eine so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und ein Musterprotokoll eingeführt sowie die Registereintragung beschleunigt. Zudem wird die Attraktivität der GmbH durch die freie Wählbarkeit des Verwaltungssitzes, die stärkere Transparenz bei Geschäftsanteilen, die rechtliche Absicherung des Cash-Pooling sowie die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechtes erhöht. Schließlich sollen Missbräuche wie etwa die so genannten „Bestattungsfälle“ bekämpft werden.
Der Bundesrat soll am 19.09.2008 über das Gesetz entscheiden, so dass ein Inkrafttreten am 01.11.2008 wahrscheinlich ist. Inhaltliche Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Im Folgenden werden daher die neuen Regelungen und ihre voraussichtlichen Folgen für die Praxis vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage kurz dargestellt. ..."
Quelle: www.cms-hs.com
Das MoMiG stellt eine der größten Reformen seit Bestehen der GmbH dar und enthält eine Vielzahl von Änderungen, die für die Praxis überwiegend erfreulich sind. Zwar wird – anders als ursprünglich vorgesehen – das Mindeststammkapital nicht abgesenkt. Dafür werden aber eine so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und ein Musterprotokoll eingeführt sowie die Registereintragung beschleunigt. Zudem wird die Attraktivität der GmbH durch die freie Wählbarkeit des Verwaltungssitzes, die stärkere Transparenz bei Geschäftsanteilen, die rechtliche Absicherung des Cash-Pooling sowie die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechtes erhöht. Schließlich sollen Missbräuche wie etwa die so genannten „Bestattungsfälle“ bekämpft werden.
Der Bundesrat soll am 19.09.2008 über das Gesetz entscheiden, so dass ein Inkrafttreten am 01.11.2008 wahrscheinlich ist. Inhaltliche Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Im Folgenden werden daher die neuen Regelungen und ihre voraussichtlichen Folgen für die Praxis vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage kurz dargestellt. ..."
Quelle: www.cms-hs.com
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