Bundestag verabschiedet Risikobegrenzungsgesetz
"... Am 27. Juni 2008 hat der Bundestag das Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet, welches die mit der Beteiligung von Finanzinvestoren an Unternehmen verbundenen Risiken reduzieren soll. Dieses Ziel will das Gesetz insbesondere durch mehr Transparenz bezüglich der Investoren und ihrer jeweiligen Beteiligungen sowie durch die Verschärfung von Rechtsfolgen im Falle von Verstößen erreichen. Bis auf die Änderungen hinsichtlich der Namensaktien betreffen die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Änderungen ausschließlich börsennotierte Aktiengesellschaften. ..."
Quelle: Newsletter Gesellschaftsrecht / M&A der Luther Rechtsanwälte GmbH vom 14.07.2008 (PDF)
Quelle: Newsletter Gesellschaftsrecht / M&A der Luther Rechtsanwälte GmbH vom 14.07.2008 (PDF)
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