26.6.08

Kontakt mit Headhuntern

"... Manchen Chefs geht das heimliche Getuschel ihrer Angestellten am Telefonhörer mit Headhuntern gründlich gegen den Strich. Doch Ärger ist das eine und rechtliche Schritte dagegen sind das andere. Wann Unternehmer gegen Abwerbungsversuche allerdings juristisch vorgehen können, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Entscheidungen geklärt. Essenz der Urteile: Knappe, einmalige Interessensabfragen von Personalberatern sind auch während der Arbeitszeit erlaubt; darüber hinausgehende Umgarnungsversuche am Bürotelefon sind wettbewerbswidrig. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com