29.8.07

Kein Betriebsübergang bei Gesellschafterwechsel einer KG

"... Ein Betriebsübergang im Sinn von § 613a BGB setzt voraus, dass ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs oder eines Betriebsteils unter Wahrung der Identität fortführt. Hieran fehlt es, wenn lediglich die Gesellschafter einer KG ausgewechselt werden. ..."

BAG, Urteil vom 14.8.2007, Az. 8 AZR 803/06

Quelle: www.otto-schmidt.de