26.7.07

GmbH-Reform - Über den Regierungsentwurf des MoMiG

"... Am 23.05.2007 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen („MoMiG“) verabschiedet. Der Entwurf entwickelt die lebhaft diskutierten, aber überwiegend positiv bewerteten Reformvorschläge des Referentenentwurfes aus dem Jahre 2006 fort. Darüber hinaus enthält er einige weitere, für die Praxis erfreuliche Änderungen.

So soll etwa das Mindeststammkapital abgesenkt, die Registereintragung beschleunigt sowie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und ein Mustergesellschaftsvertrag eingeführt werden. Zudem soll die Attraktivität der GmbH durch die freie Wählbarkeit des Verwaltungssitzes, die stärkere Transparenz bei Geschäftsanteilen, die rechtliche Absicherung des Cash-Pooling sowie die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechtes erhöht werden. Schließlich sollen Missbräuche wie etwa die sog. „Bestattungsfälle” bekämpft werden.

Sollte das MoMiG das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen unverändert durchlaufen, würde es sich um eine der größten Reformen seit Bestehen der GmbH handeln. Ein Inkrafttreten des MoMiG in der ersten Hälfte des Jahres 2008 ist wahrscheinlich. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen und ihre voraussichtlichen Folgen für die Praxis vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage kurz dargestellt. ..."

Quelle: CMS Update Gesellschafts und Kapitalmarktrecht Juli 2007 (PDF vom 07. Juli 2007)