Unternehmenssteuerreform - Bundesregierung konkretisiert Anwendungsbereich der geplanten Zinsschranke
"... Die Bundesregierung hat am 27.3.2007 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion die so genannte Zinsschranke, die im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt werden soll, verteidigt und ihren Anwendungsbereich konkretisiert. Durch die Zinsschranke soll die Möglichkeit deutscher Tochterunternehmen, sich über Kredite ihrer ausländischen Konzertmütter fremdzufinanzieren und die Zinsen in Deutschland steuerlich geltend zu machen, eingeschränkt werden. ..."
Quelle: www.otto-schmidt.de
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