Auf der Website des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sind bundesweit die nach der Insolvenzordnung von den Insolvenzgerichten vorzunehmenden Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren zu finden, die nach dem 30.11.2001 eröffnet oder nach diesem Zeitpunkt anhängig wurden.
Dies sind die öffentlichen Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist, so z.B.:
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
- Terminbestimmungen
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Nicht enthalten sind allerdings Handelsregisterdaten und eidesstattliche Versicherungen.
Link:
www.insolvenzbekanntmachungen.de