24.9.05

Informationspflichten gemäß § 6 TDG für Anwaltshomepages

Es ist in den letzten Tagen wiederholt vorgekommen, dass ich über Websites von Anwälten gestolpert bin, die kein oder ein unvollständiges Impressum enthalten. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass sich Anwälte, die sich eine Website zulegen, auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken machen. Dem ist wohl leider nicht immer so.

Daher sei an dieser Stelle hingewiesen auf den Artikel von Dr. Giwer, veröffentlicht im BRAKMagazin 1/2002, Seite 9. Der Artikel befasst sich mit den Informationspflichten gemäß § 6 TDG für Anwaltshomepages und kann auf der Website der Bundesrechtsanwaltkammer abgerufen werden. Dort finden Sie auch die aktuellen Berufsregeln, auf die man von Anwaltshomepages verlinken kann.

Quelle: www.brak.de

23.9.05

Datenbank zum UN-Kaufrecht

Die Pace University School of Law bietet eine elektronische Bibliothek zum UN-Kaufrecht CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) im Netz an. Das Web-Angebot enthält u.a. eine umfassende, internationale Bibliographie zum UN-Kaufrecht sowie eine Sammlung wissenschaftlicher Abhandlungen zum CISG.

Den Hinweis auf das Angebot zum CISG habe ich hier bei Blickpunkt Recht & Steuern bzw. hier beim Juristischen Internetprojekt Saarbrücken gefunden.

Quelle: www.cisg.law.pace.edu

22.9.05

Strafanzeigen und Serienabmahnungen?

Heise online berichtet, dass mittlerweile 18.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen sind. Die in dem Strafverfahren bekannt gewordenen Nutzerdaten seien zum Teil zur Grundlage von zivilrechtlichen Abmahnungen wegen wegen Urheberrechtsverstößen im P2P-Netzwerk eDonkey genutzt worden. Neben einer Abmahngebühr seien dabei pauschalisierte Anwaltskosten in Rechnung gestellt worden.

Wie war das gleich noch einmal mit den Serienabmahnungen?

Quelle: www.heise.de

Disclaimer für Links und E-Mails

Spiegel Online nimmt sich eines immer wieder aktuellen Themas an und geht dabei auch auf den Hintergrund des (nicht rechtskräftig gewordenen und überwiegend falsch verstandenen) Urteils des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98) ein.

Der Artikel dürfte für viele Internetuser und Verantwortliche für Websites von Interesse sein, denn er informiert über den geringen (oder nicht vorhandenen?) Wert von Disclaimern für Links und E-Mails. Außerdem enthält er einige interessante Links zum Thema.

Quelle: www.spiegel.de

5.9.05

Australien - KaZaA-Betreiber wegen Copyright-Verletzungen schuldig gesprochen

Heise online berichtet, dass die von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet für Tauschzwecke zur Verfügung gestellte P2P-Software gegen das Australische Urheberrecht verstößt. Mehr dazu hier.