Informationspflichten gemäß § 6 TDG für Anwaltshomepages
Es ist in den letzten Tagen wiederholt vorgekommen, dass ich über Websites von Anwälten gestolpert bin, die kein oder ein unvollständiges Impressum enthalten. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass sich Anwälte, die sich eine Website zulegen, auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken machen. Dem ist wohl leider nicht immer so.
Daher sei an dieser Stelle hingewiesen auf den Artikel von Dr. Giwer, veröffentlicht im BRAKMagazin 1/2002, Seite 9. Der Artikel befasst sich mit den Informationspflichten gemäß § 6 TDG für Anwaltshomepages und kann auf der Website der Bundesrechtsanwaltkammer abgerufen werden. Dort finden Sie auch die aktuellen Berufsregeln, auf die man von Anwaltshomepages verlinken kann.
Quelle: www.brak.de
Daher sei an dieser Stelle hingewiesen auf den Artikel von Dr. Giwer, veröffentlicht im BRAKMagazin 1/2002, Seite 9. Der Artikel befasst sich mit den Informationspflichten gemäß § 6 TDG für Anwaltshomepages und kann auf der Website der Bundesrechtsanwaltkammer abgerufen werden. Dort finden Sie auch die aktuellen Berufsregeln, auf die man von Anwaltshomepages verlinken kann.
Quelle: www.brak.de
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